In Nordrhein-Westfalen wird fast jede zweite Duldung
von abgelehnten Asylbewerbern ohne genauere Angabe von Gründen
ausgesprochen. Zum Stichtag 1. Januar 2019 seien von den
Ausländerbehörden insgesamt 55.746 Duldungen und davon 25.455 aus
„sonstigen Gründen“ ausgesprochen worden, erklärte das
NRW-Flüchtlingsministerium gegenüber der WAZ. Es bestehe
Handlungsbedarf bei der differenzierten Erfassung von Duldungsgründen
im Ausländerzentralregister (AZR). „Je differenzierter Duldungsgründe
erfasst und gespeichert werde, desto besser ist ein mögliches
Wegfallen zu prüfen“, so das Flüchtlingsministerium. NRW begrüße
daher, dass sich eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe darauf verständigt
habe, die pauschale Angabe „sonstige Gründe“ zu konkretisieren. Als
„sonstige Gründe“ werden bislang Fälle gefasst, in denen ein
eindeutiges Abschiebehindernis wie Krankheit oder drohende
unmenschliche Behandlung in der Heimat nicht benannt werden kann.
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