Das könnte diesmal eine echte Herausforderung werden
für die Verfassungsrichter. Bisher haben sie bei Entscheidungen zur
europäischen Integration immer wieder die Lippen gespitzt. Einen
scharfen Pfiff aber hat man noch nicht gehört. Zuviel europäisches
Porzellan könnte ja zu Bruch gehen. Durch die Übertragung nationaler
Kompetenzen auf die EU darf die Demokratie in Deutschland nicht
ausgehöhlt werden, lautet die Karlsruher Rechtsprechung. Sollte
jemals ein europäischer Bundesstaat entstehen, müssen deshalb die
Deutschen über ein neues Grundgesetz abstimmen können. Diese Schwelle
aber, so der Befund, an dem bislang alle Einwände gegen europäische
Verträge abprallten, sei noch nicht erreicht. Da darf man gespannt
sein auf das Urteil, wenn die gestern angekündigte Klage gegen den
Fiskalpakt in Karlsruhe landet. Er unterwirft die Unterzeichner in
ihrer Wirtschafts- und Finanzpolitik einem bisher unerhört strikten
Regime. Ist damit, wie ein Klägeranwalt meint, „der Rubikon zu
bundesstaatlichen Strukturen überschritten“? Wenn ja, hieße das: Es
wird Zeit für die angemahnte Volksabstimmung.
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