WAZ: Für das Recht aller Familien – Kommentar von Gerd Heidecke

Jedes Land hat das Recht, von Einwanderern zu
verlangen, dass sie in einer angemessenen Zeit die Sprache der neuen
Gastheimat erlernen, zumindest ein wenig. (Auch wenn bei den
Gastarbeitern der Wirtschaftswunderzeit nie davon die Rede war).

Kein Land hat jedoch das Recht, die Familienzusammenführung von
Mitbürgern mit ausländischen Wurzeln zu behindern, besonders, wenn
das Verfahren diskriminierende Züge trägt. Oder wie will man das
sonst nennen, wenn Türken anders als Portugiesen behandelt werden?

Verpflichtende Integrationskurse in Deutschland für Zuwanderer
sind deshalb richtig und wichtig. Der Besuch von Deutschkursen vor
der Einwanderung dagegen nicht. Eine nicht bestandene Sprachprüfung
darf nicht das allein ausschlaggebende Argument gegen die
Einreiseerlaubnis sein. Eine Prüfung im Einzelfall ist das Mindeste,
was Familien gewährt werden muss.

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