Mit freiwilligen Vereinbarungen ist es so ein Ding.
Verständigen sich Firmen darauf, Preise zu senken, um einem Gesetz
zuvorzukommen, fällt das Ergebnis meist nur zugunsten der Unternehmen
aus. Schreiten Kartellbehörden dann nicht ein, haben Kunden noch mehr
das Nachsehen. Mit den Gebühren fürs Geldabheben ist das nicht
anders.
Bislang haben Banken und Sparkassen gut daran verdient, dass es
keine deutschlandweit einheitliche Regelung gibt. Erst als das
Bundeskartellamt mit einer Gebührenbegrenzung drohte, konnten sich
die Kreditinstitute wundersamerweise auf einen allgemein
verbindlichen Betrag verständigen. Und der liegt mit 1,95 Euro – so
viel ist sicher – immer noch über den tatsächlich anfallenden Kosten.
Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken zögern aber weiter, sich
diesem Mittelweg anzuschließen. Auch wenn die Institute stets
betonen, ihr Kostenapparat sei ein anderer als der einer Direktbank –
Bankkunden haben für derlei Gezeter kein Verständnis. Sieben Euro
kostet das Fremdgehen am Geldautomaten im Schnitt, sagen
Verbraucherschützer. Das ist eindeutig zu viel.
Pressekontakt:
Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Zentralredaktion
Telefon: 0201 / 804-6528
zentralredaktion@waz.de