In Deutschland ist das Arbeitsleben in vieler
Hinsicht klar und sinnvoll geregelt. Die Paragrafen des
Arbeitszeitgesetzes, die Bestimmungen des Arbeitsschutzes – sie
bilden den vernünftigen Rahmen für ein gedeihliches Miteinander von
Beschäftigten und Arbeitgebern. Alles andere machen die Tarifparteien
bekanntlich untereinander aus. Nur so überhaupt kann man die komplexe
Arbeitswelt einer modernen Industrie- und Dienstleistungsgesellschaft
organisieren.
Immer öfter aber landen Streitfragen im Job vor den
Arbeitsgerichten. Zunächst geht es dabei um individuelle
Auseinandersetzungen. Doch die Fälle häufen sich. Arbeitsgerichte
sind somit auch eine Art Seismograf der sich wandelnden Arbeitswelt.
Vorgänge wie der Fall des Kfz-Mechanikers aus Oberhausen mögen kurios
klingen, können aber auch ein Indiz sein für einen Trend: die
schleichende Verdichtung von Arbeitsleistungen.
Mit einigem Wohlwollen sollte die Frage, ob Duschen zur Dienstzeit
zählt oder Kliniken ihre Krankenschwestern fürs Überstreifen des
OP-Kittels bezahlen, nicht vor Gerichten landen müssen. In einem gut
geführten Haus mit intaktem Betriebsklima regelt man so etwas intern.
Wer als Autoschlosser aber vor den Kadi zieht in der Hoffnung, die
Zeit am Spind bezahlt zu bekommen, schiebt möglicherweise schon
länger aufgestauten Frust vor sich her – und wehrt sich dann auf
diese Weise.
Pressekontakt:
Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Zentralredaktion
Telefon: 0201 – 804 6519
zentralredaktion@waz.de