WAZ: Misere mit Ansage – Kommentar von Stephanie Weltmann zu Spielhallen in NRW

Als in den Innenstädten des Ruhrgebiets der
Einzelhandel schwächelte, da waren Spielhallen als neue Mieter in den
leerstehenden Ladenzeilen gern gesehen. Den Immobilienbesitzern
brachten sie verlässliche Mieten ein, den Städten ein nicht zu
verachtendes Plus auf dem Konto. Insofern ist es sogar verständlich,
dass sich die Glücksspielbetriebe gegen neue Regeln wehren, die ihnen
das lange leicht gemachte Geschäft nun erschweren.

Doch das ist nur ein Teil der Geschichte. Zu ihr gehört auch, dass
die jetzt beklagten Gesetzesverschärfungen bereits seit fünf Jahren
angekündigt sind. Diese satte Schonfrist hatte der Gesetzgeber für
bestehende Spielhallen eingeräumt, als der Glücksspielstaatsvertrag
2012 zur Eindämmung der Wettsucht in NRW verabschiedet wurde.

Betreiber sollten eben nicht von heute auf morgen ihre Läden dicht
machen und ihre Angestellten vor die Tür setzen müssen. Sie erhielten
eine Übergangsfrist, um alte Spielstätten an den künftigen
Anforderungen neu auszurichten. In weiten Teilen haben die
Unternehmen das offenbar nicht getan. Sie haben gepokert, geklagt und
gehofft, dass sich das Blatt noch wenden lasse. Das war vertane Zeit.

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