Das Versorgungsgesetz geht in vielen Punkten in die
richtige Richtung. Längere Babypausen, mehr Lohn, weniger
Notfalldienste und das Aus für die Residenzpflicht machen die Arbeit
als Landarzt attraktiver. Zusätzliche Freiräume bei der
Bedarfsplanung sind ebenfalls überfällig. So kann man künftig ganz
gezielt Ärzte in unterversorgten Regionen und Stadtteilen ansiedeln.
Die Regierung hat es aber versäumt, den Ärzteüberschuss konsequent
zu bekämpfen. Hier sollte es Abschläge für Mediziner in
überversorgten Gebieten geben. Abschläge könnten aber einen Mediziner
dazu bewegen, von einem überversorgten Stadtteil in den fünf
Kilometer entfernten unterversorgten zu wechseln. Vorausgesetzt, es
kommt zu einer kleinteiligeren Bedarfsplanung.
Auch beim Aufkauf von Arztsitzen in überversorgten Gebieten
handelt die Regierung recht mutlos. Sie hätte die Kassenärztlichen
Vereinigungen dazu verpflichten können anstatt auf Freiwilligkeit zu
setzen. So aber haftet dem – durchaus positiven – Versorgungsgesetz
ein ungutes „Geschmäckle“ an. Nämlich, dass die Regierung den Ärzten
helfen, aber bloß nicht weh tun will.
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