WAZ: Nachforderungen an Leiharbeitsfirmen noch in diesem Jahr

Die Sozialkassen wollen noch in diesem Jahr Beiträge
von Leiharbeitsfirmen nachfordern, die nach Tarif der Christlichen
Gewerkschaften für Zeitarbeit (CGZP) zahlen. Das erfuhren die
Zeitungen der WAZ-Gruppe (Freitagausgabe) aus hohen Kreisen der
Sozialversicherungen. Entgegen anderslautenden Berichten wolle man
sich keine Zeit damit lassen, weil ansonsten die Beiträge für 2006
verjähren würden. Das Bundesarbeitsgericht hatte am Dienstag die CGZP
für nicht tariffähig erklärt. Ob damit die Tarifverträge auch
rückwirkend unwirksam sind und damit Beschäftigte wie Sozialkassen.
Nachforderungen stellen können, müssen die Arbeitsgerichte vor Ort
entscheiden. Arbeitsmarktexperten erwarten Klagewellen im kommenden
Jahr. So lange wollen die Sozialkassen aber nicht warten. denn: Sie
können möglicherweise bis zu vier Jahre rückwirkend höhere Beiträge
fordern. Die Verjährungsfrist für 2006 läuft damit am 31. Dezember
aus. Man könne nicht auf Beiträge für ein ganzes Jahr verzichten,
hieß es aus den Kreisen. Schließlich gehe es darum, höhere Renten für
die betroffenen Leiharbeiter zu erwirken. Sollte die
Rentenversicherung höhere Beiträge erhalten, würden sie den
Rentenansprüchen der Leiharbeiter gutgeschrieben. Schreiben an die
1600 betroffenen Verleihfirmen würden derzeit vorbereitet.
Schätzungen zufolge könnten die Sozialkassen 500 Millionen Euro pro
Jahr nachfordern. Die Rentenversicherung will die Leiharbeitsfirmen
noch in diesem Jahr anschreiben und zur Korrektur der Löhne und damit
auch der Beiträge auffordern. Ob das ausreicht, um die Frist zu
wahren, ist umstritten. Rechtsexperten der IG Metall sind der
Auffassung, dafür müsse noch in diesem Jahr auch eine Betriebsprüfung
durch die Rentenversicherung erfolgen. Sie müssen prüfen, wie hoch
der Lohn einer Stammkraft in dem Betrieb ist, an den Personal
ausgeliehen wurde. Die Differenz könnte dann der Beschäftigte
nachfordern, die Sozialversicherung entsprechend höhere Beiträge.

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