Das Bundesverwaltungsgericht hat ungewollt den seit
Monaten tobenden Verfassungsstreit um die doppelte Nullrunde für
höher besoldete Beamte in NRW verschärft. Die Leipziger Richter
formulierten schließlich einen zwingenden Umkehrschluss: Wer als
Staatsdiener nicht streiken darf, muss sich auf eine automatische
Anpassung seiner Bezüge verlassen können. Sprich: Loyalität darf in
einem besonderen Treueverhältnis keine Einbahnstraße sein. Genau
diese Regel aber hat Rot-Grün durchbrochen und mehr als Dreiviertel
der Landesbeamten zwei Jahre lang von der Lohnentwicklung im
öffentlichen Dienst abgekoppelt. Die Landesregierung verteidigt dies
mit den Sparzwängen der Schuldenbremse sowie mit der Zumutbarkeit des
Sonderopfers für Richter, Lehrer und Co. Doch ob diese Argumentation
auch beim NRW-Verfassungsgericht verfängt, erscheint nun fraglicher
denn je.
Pressekontakt:
Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Zentralredaktion
Telefon: 0201 – 804 6519
zentralredaktion@waz.de
Weitere Informationen unter:
http://