Die Reform bei der Organspende ist immerhin besser
als der Status quo. Es ist sinnvoll, dass der Bürger regelmäßig dazu
ermuntert wird, seine Position zur Spendenbereitschaft festzulegen.
Das wird die Zahl potenzieller Geber erhöhen. Es bleibt aber das
Problem, dass man sich nicht zwangsläufig für oder gegen die
Organspende entscheiden muss, sondern diese Frage offen lassen kann.
So besteht die Gefahr, dass die Infobroschüren samt Spenderausweis im
Papierkorb landen. Das wäre fatal. Zum einen fehlen so mögliche
Organgeber. Zum anderen lasten die Unschlüssigen ihren
Hinterbliebenen im Todesfall eine extreme Bürde auf. Dann müssen sie
die Frage allein beantworten, ob die Ärzte dem Angehörigen Organe
entnehmen dürfen. Ohnehin haben sich die Parlamentarier mit der
Entscheidungslösung nur für die zweitbeste Variante entschieden.
Sinnvoller ist die Widerspruchslösung. Hier ist jeder Bürger nach
seinem Hirntod ein potenzieller Spender, sofern er nicht zu Lebzeiten
widersprochen hat. Einmal klar „nein“ zu sagen, das wäre den
Organspendegegnern zumutbar gewesen. Für diese Lösung fehlte offenbar
der politische Mut. Doch ohne eine effiziente Organisation in den
Krankenhäusern bringt auch eine breit dokumentierte
Spendenbereitschaft wenig. Die nun beschlossene Vorgabe, wonach jede
Klinik mit Intensivstation einen Transplantationsbeauftragten
braucht, war überfällig. Denn es darf nicht mehr vorkommen, dass
Organspender nicht gemeldet werden, nur weil sich niemand dafür
zuständig fühlt.
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