Einen Menschen wegzusperren, der die Strafe für
seine Tat längst verbüßt hat, ist die schärfste Sanktion. Die
Sicherungsverwahrung ist hoch umstritten. Außerdem wurde sie in den
letzten zehn Jahren zu oft erweitert. Ihre Reform steht zu Recht auf
der Agenda von Union und FDP; und umso dringlicher, seit Deutschland
international bescheinigt bekam, dass die hiesige Praxis gegen die
Menschenrechte verstößt. Bundesjustizministerin Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger liegt mit der Reform richtig. Die
Rechtspolitik ist allerdings das eine, und das Sicherheitsbedürfnis
der Bürger ist was anders. Es muss jeden alarmieren, wenn demnächst
70, 80 Leute frei herumlaufen, bei denen ein hohes Rückfallrisiko
vermutet werden muss. Und es reicht nicht zu sagen, dass der Zweck
(Sicherheit) nicht die Mittel (wegsperren) heiligt. Da die
Sicherungsverwahrung nicht zu halten ist, muss man sich etwas
einfallen lassen. Die Täter sollten überwacht werden. Da ist der
Einsatz von Fußfesseln ein erfolgversprechender Ansatz. Nun kann man
sich nur noch wünschen, dass die Reform nicht verzögert oder
parteipolitisch zerredet wird. Weder kommt man um sie herum, noch ist
der derzeitige Rechtszustand länger haltbar.
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