„Keine neue Gefahrenlage“ hat der frühere
Landesinnenminister Ingo Wolf regelmäßig in Sachen Mafia gemeldet –
selbst, nachdem am 15. August 2007 sechs Menschen im „Da Bruno“ in
Duisburg erschossen worden waren. Eine reine Familienfehde sollte es
gewesen sein.
Die Festnahme vom Wochenende zeigt: Es könnte mehr gewesen sein
als das. Duisburg, die Rhein-Ruhr-Region überhaupt, ist offenbar ein
Rückzugsort der kalabrischen Ndrangheta. Hier werden nicht nur
Verwandtschaftskonflikte mit Gewalt gelöst, sondern wohl auch
Einflussgebiete abgesteckt. Und der 51-jährige Waffenhändler scheint
Duisburg als komfortable Basis für seine illegalen Geschäfte genutzt
zu haben.
Komfortabel? Ja. Denn die deutschen Gesetze sind recht untauglich
für eine wirksame Bekämpfung des organisierten Verbrechens. Die
Abhörmöglichkeiten: Juristisch eingeschränkt. Die Beweislast: Der
Staatsanwalt muss nachweisen, ob Geld gewaschen wird oder nicht. Und
die Mafiazugehörigkeit ist keineswegs, wie in Italien, per se ein
Straftatbestand.
Dabei: Dies einzuführen, wäre rechtlich noch die leichteste Übung.
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