Was ist eine angemessene finanzielle Entschädigung 
für erlittenes Leid? Was soll ein Mensch erhalten, der in seiner 
Jugend in der Familie, in der Schule oder von dem Priester im 
Pfarrhaus sexuell missbraucht wurde? Ein Mensch, der heute vielleicht
ein ganz anderes Leben leben würde, wäre er seinem Peiniger nie 
begegnet? Sind 5000 Euro angemessen, 50 000? Nein, mit keinem Betrag 
lassen sich die Qualen aufrechnen. Aber eine finanzielle 
Entschädigung drückt etwas ungeheuer Wichtiges für die Opfer aus, sie
sagt: Dir wurde Unrecht zugefügt, wir gestehen das vor aller Welt ein
und wir helfen dir, die Folgen dieses Unrechts zu verkleinern.
   Ein großer Schritt für die Opfer. Deshalb müssen die Beteiligten 
des Runden Tisches gegen sexuellen Missbrauch die Entschädigung 
schnell klären. Die Opfer haben ein Anrecht darauf. Dass die Kirche 
dort als erste Gruppe zumindest ein Konzept dafür vorgelegt hat, ist 
lobenswert. Und es geht in die richtige Richtung. Am Runden Tisch 
galt sie als starrste Institution. Nun hat gerade sie andere unter 
Zugzwang gesetzt – wenn auch nicht ganz ohne Druck von außen.
   Und dennoch: Ihr Konzept bleibt schmerzlich unfertig. Die Kirche 
muss nun endlich Zahlen auf den Tisch legen.
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