WAZ: Schuldenschnitt für Versicherte. Kommentar von Stefan Schulte

Es ist ein beliebtes Spiel, jeden Monat über
gestiegene Außenstände der Krankenkassen zu klagen. Nur ist dies
banal: Die Schulden der säumigen Versicherten häufen sich seit 2007
auf, weil durch die Versicherungspflicht viele Menschen versichert
wurden, die sich die Beiträge gar nicht leisten können. Da die
meisten fortwährend nicht zahlen, wachsen ihre Schulden zwangsläufig
immer weiter. Die Kassen haben sich damit im Grunde abgefunden.
Natürlich schicken sie Mahnungen und auch mal die Zollfahndung. Doch
meist ist nichts zu holen. Ein kleiner Selbstständiger, der seit
Jahren im Rückstand ist, kann nicht mal eben tausende Euro
nachzahlen. Ein normaler Gläubiger würde in solchen Fällen über einen
Schuldenschnitt verhandeln und darüber, was sein Schuldner künftig zu
zahlen im Stande ist. Den Kassen fehlt dafür die Grundlage. Die
Beiträge sind vorgegeben, Selbstständige zahlen zwischen 300 und 600
Euro und nur in Härtefällen 200 Euro. Für einen Existenzgründer, der
mal mehr, mal weniger und mal nichts einnimmt, kann selbst das zu
viel sein. Ihre Beiträge müssen sich wie bei Angestellten nach ihrer
Leistungsfähigkeit bemessen. Erst dann ist die gute Idee von der
Versicherungspflicht auch für alle greifbar.

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