Kein Kopftuch in einem evangelischen Krankenhaus –
überraschend ist die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes nicht.
Sie ist auf den ersten Blick auch schlüssig, denn dass eine
kirchliche Einrichtung Symbole einer anderen Religion nicht duldet,
klingt logisch. Natürlich ist der Applaus groß, weil islamische
Symbolik bei vielen Christen Unruhe hervorruft.
Und doch erzeugt das Urteil Unbehagen. In Deutschland sind Staat
und Kirche zwar getrennt. Aber das Grundgesetz räumt den beiden
großen Kirchen als Arbeitgebern Sonderrechte ein. Sie dürfen
bestimmen, was sie als schweren Verstoß gegen die wesentlichen
Grundsätze ihrer Lehre empfinden. Ein Freibrief, der Willkür
ermöglicht. Frag– nach bei einem Essener Kirchenorganisten, der sich
von seiner Frau trennte und dessen neue Lebensgefährtin ein Kind
erwartete: Er klagte 15 Jahre lang vergebens darauf, wieder
eingestellt zu werden. Und was sagt ein Kopftuch eigentlich aus über
die Qualität einer Krankenschwester?
Dass die Kirchen ihre Sonderrechte nutzen, kann man ihnen schlecht
vorhalten. Aber der Staat muss darüber nachdenken, sie
abzuschaffen.
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