Risse an der Hausfassade, verzogene Türen, Furchen
im Fußboden: Kommt es zu Bergschäden, geht es schnell um sehr viel
Geld. Mehr noch: Verständlicherweise sind jede Menge Emotionen im
Spiel, wenn sich Menschen Sorgen um die eigenen vier Wände machen.
Entsprechende Sensibilität ist gefragt. Immer steht die Frage im
Raum: Entschädigt der Zechenbetreiber RAG die Opfer des Bergbaus in
angemessener Art und Weise? Selbst wenn sich bislang die Zahl der
Klagen in Grenzen gehalten hat, erscheint es doch kritisch, dass mit
der RAG der Verursacher der Probleme die Schlüsselrolle bei der
Schadensregulierung übernimmt und auch noch das notwendige
Kartenmaterial sowie die zuständigen Sachbearbeiter finanziert. Zwar
weist die RAG zu Recht darauf hin, sie verfolge in der Sache keine
Profitinteressen wie ein börsennotierter Konzern, der von Quartal zu
Quartal die Aktionäre bei Laune halten muss. Doch mindestens ebenso
klar ist: Das Verfahren, um die Opfer von Bergschäden zu ihrem Recht
kommen zu lassen, muss über jeden Zweifel erhaben sein. Die
Anforderungen sind klar: transparentere Abläufe, unabhängige
Sachbearbeiter und eine strenge Kontrolle. Insofern gibt es durchaus
Verbesserungsbedarf.
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