Rund 750.000 Kunden des Essener Energieversorgers
RWE müssen sich zum Jahreswechsel auf steigende Strompreise
einstellen. Mehr zahlen sollen ausgerechnet Verbraucher mit
sogenannten „Preisgarantie-Verträgen“, auch Kunden mit
Nachtspeicher-Heizungen werden stärker zur Kasse gebeten. Das
berichtet die in Essen erscheinende Westdeutsche Allgemeine Zeitung
(WAZ) in ihrer Montagsausgabe. Zur Begründung verwies RWE auf die
steigenden Kosten durch die Ökostrom-Umlage.
Wie RWE auf Anfrage der WAZ mitteilte, erhöht sich für
Haushaltsstrom-Kunden der Preis je nach Vertrag um 2,8 bis 6,3
Prozent – das entspricht Preissteigerungen von 0,82 bis 1,16 Cent pro
Kilowattstunde (brutto). Für einen durchschnittlichen Haushalt mit
einem jährlichen Stromverbrauch von 3500 Kilowattstunden können also
Zusatzkosten in Höhe von rund 35 Euro entstehen. RWE zählt rund
500.000 Verbraucher mit „Preisgarantie-Verträgen“, das sei etwa
„jeder vierte bis fünfte Kunde“, sagte ein Unternehmenssprecher.
Wärmestrom-Kunden von RWE müssen sich auf Preiserhöhungen in Höhe von
3,7 Prozent einstellen. Als Grund nennt RWE auch hier den Anstieg der
Erneuerbare-Energien-Umlage, die sich von 5,3 Cent auf 6,24 Cent je
Kilowattstunde erhöht. „Wir agieren an dieser Stelle als
Inkasso-Unternehmen des Staates“, sagte der RWE-Sprecher. Der Konzern
zählt etwa 250.000 Wärmestrom-Kunden. Gerade im Ruhrgebiet sind
Nachtspeicher-Heizungen weit verbreitet.
Bundesweit müssen die Stromverbraucher zum Jahreswechsel mit einer
Welle von Preiserhöhungen rechnen. „Wir zählen 290 Versorger mit
Preiserhöhungen zum 1. Januar von durchschnittlich 3,4 Prozent“,
berichtet Florian Krüger vom Preisvergleichsportal Verivox. In der
Grundversorgung will RWE die Preise allerdings vorerst stabil halten.
Dass ausgerechnet Stromkunden mit „Garantie-Verträgen“ mehr Geld
zahlen sollen, stößt bei Verbraucherschützern auf Kritik. „Wir halten
nichts von scheinbaren Preisgarantien beim Strom, die durch
Kleingedrucktes in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen wieder
ausgehebelt werden“, sagt Peter Blenkers von der Verbraucherzentrale
NRW. Er betonte, dass Kunden bei jeder Strompreiserhöhung ein
Sonderkündigungsrecht haben. Eingeschränkte Preisgarantien sind nach
Beobachtung von Verivox keine Seltenheit. Die Versorger garantieren
in der Regel nur die Preisbestandteile, die sie selbst beeinflussen
können, behalten sich aber vor, Änderungen staatlicher Steuern,
Abgaben und Umlagen an ihre Kunden weiterzugeben.
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