WAZ: Umzingelt von Reklame – Kommentar von Frank Meßing zu Werbung

Werbung umzingelt uns Verbraucher inzwischen von
allen Seiten: Vom Hemdkragen des Fußball-Bundestrainers, über
„Störer“ auf Internetseiten bis hin zu Dauerwerbesendungen im
Fernsehen gibt es kaum noch Plätze, die nicht als Projektionsflächen
für Reklame genutzt werden.

Der Bundesgerichtshof erhob gestern ungewöhnlich deutlich den
Zeigefinger, um der Werbeflut Einhalt zu gebieten. Die Androhung von
250 000 Euro Ordnungsgeld oder Haft sind eine
unmissverständliche Ansage. Wer sich von Werbemails belästigt fühlt,
kann sich nun auf das BGH-Urteil berufen. Ob Verbraucher ihr Recht
wirklich einklagen werden, bleibt indes abzuwarten.

Und dennoch überrascht der Richterspruch: Der Kläger wehrte sich
ja nicht gegen eine Anzeige mit dubiosem Inhalt, die ihm schaden
könnte. Das höchste Gericht untersagt sogar, auf einen
Unwetter-Warndienst zu verweisen und spricht von Suggestivwerbung
„per Holzhammer“. Unternehmen werden ihre Mailing-Praxis überdenken
müssen und auf manche Einnahme durch Reklame, wenn sie unerwünscht
ist, verzichten müssen.

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