WAZ: Verfassungsrechtler von Arnim fordert Abschaffung derÜberhangmandate auf Bundesebene

Nachdem das Landesverfassungsgericht
Schleswig-Holstein am Montag das Wahlrecht des nördlichsten
Bundeslands für nicht vereinbar mit der Landesverfassung erklärte,
fordert Verfassungsrechtler Professor Hans Herbert von Arnim
(Verwaltungshochschule Speyer) im Gespräch mit den Zeitungen der
WAZ-Mediengruppe (Mittwochausgabe) die Abschaffung der
Überhangmandate auch auf Bundesebene. Die „perversen Effekte der
Überhangmandate“, die laut von Arnim bei engem Wahlausgang sogar
Ausschlag gebend sein könnten, müsse das Bundesverfassungsgericht
durch ein klares Urteil beenden. Er schlägt ein Grabensystem vor:
Eine Hälfte des Bundestags soll sich demnach nach Wahlkreisen, die
andere nach Listenplätzen der Parteien zusammensetzen – aber ohne den
aktuell üblichen Ausgleich durch Überhangmandate. Auch
Politikwissenschaftler Professor Ulrich von Alemann (Uni Düsseldorf)
hält reine Überhangmandate für problematisch, da sie „völlig
irrational mal die eine und mal die andere Partei bevorteilen, was
die Ergebnisse der Verhältniswahl verzerrt“. Das sagte er den
Zeitungen der WAZ-Mediengruppe (Mittwochausgabe).

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