WAZ: Vorrang für den Schutz der Bürger. Kommentar von Rolf Potthoff

Straftäter, die aus der Sicherungsverwahrung
entlassen wurden, müssen in speziellen Therapieeinrichtungen
untergebracht werden. Das ist die Konsequenz aus einer Entscheidung
des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der den bisherigen
Umgang mit solchen Tätern – sie blieben in Sicherungshaft –
beanstandet hat. Es hilft nichts, über den Spruch und das hohe
Sicherheitsrisiko zu lamentieren. Er ist zu befolgen.

Daran ändert auch der Umstand nichts, dass es sich bei dieser
Gruppe grundsätzlich um gefährliche Leute handelt, deren künftiges
Verhalten selbst von erfahrenen Psychologen und Therapeuten nur
schwer einzuschätzen ist. Jetzt geht es darum: Wo sollen sie hin?

Die Standortentscheidung lautet: Oberhausen. Proteste sind
programmiert. Sie wären es in jeder Stadt, die dafür ausgewählt
worden wäre. Das ist auch den Entscheidern völlig klar. Umso schwerer
lastet auf ihnen die Verantwortung, den Ängsten und Befürchtungen der
Menschen Rechnung zu tragen.

Mit Beschwichtigung ist das nicht getan. Es müssen konkrete,
nachprüfbare Maßnahmen bei Unterbringung und Überwachung her.
Wahrscheinlich mehr und entsprechend geschultes Personal. Das kostet
Geld. Aber daran darf es nicht scheitern: Der Schutz der Bevölkerung
muss Vorrang haben. Ohne jedes Wenn und Aber.

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