Wer schon einmal einen Mietwagenvertrag in den
Händen hielt, dem wird eine Passage ins Auge gefallen sein: „Es ist
Ihnen nicht gestattet, mit diesem Fahrzeug in folgende Länder
einzureisen“, steht da sinngemäß. Wer–s doch tut, verstößt gegen die
Statuten. Und damit Europcar auch überprüfen kann, ob sich die Kunden
an den Vertrag halten, hat der Verleiher seinen Nobelkarossen einen
Peilsender verpasst. Leider versäumte es das Unternehmen, seine
Kunden darüber zu informieren. Und hat damit in die Privatsphäre
seiner Kunden eingegriffen. Zugeben will man das natürlich nur
ungern. Trotzdem wurden die Daten erhoben und gespeichert.
Theoretisch war es Europcar also möglich, Bewegungsprofile zu
erstellen. Der Fall erinnert stark an den US-Konzern Apple, der
Ortsdaten von Handy-Nutzern speicherte, ohne um Erlaubnis zu fragen.
Datenschutz wird bei vielen global agierenden Konzernen leider immer
noch nicht groß geschrieben. Und solange es kein Gesetz gibt, dass
die Erhebung solcher Daten auch über Landesgrenzen hinaus regelt,
wird es auch immer wieder Verstöße dieser Art geben. Und der
Verbraucher? Der erfährt davon erst im Nachhinein. Ein Skandal.
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