Für entlassene Sexualtäter unter Führungsaufsicht
folgt die Fessel künftig auf dem Fuße. Ein Allheilmittel zum Schutz
der Bevölkerung ist die elektronische Fußfessel gleichwohl nicht. Ein
ganzes Puzzle von Maßnahmen bleibt weiter nötig.
Nach der vom Bundesverfassungsgericht geforderten Neuregelung der
Sicherungsverwahrung müssen zahlreiche Gewalttäter freigelassen
werden, obwohl sie als rückfallgefährdet gelten. Bürger und Polizei
sind empört, unter Hochdruck suchen die Länder den Königsweg zwischen
der Gefahrenabwehr und einer juristisch einwandfreien Lösung für
entlassene Täter. Die Fußfessel ist ein Instrument, die
widerstreitenden Forderungen unter einen Hut zu bringen. Die Ortung
per Satellit kann neue Gewalttaten nicht verhindern, aber sie dürfte
abschrecken. Schließlich lässt sich das Delikt eines Rückfalltäters
schneller aufklären, weil dessen Aufenthaltsort zur Tatzeit später
ermittelt werden kann. Die Fußfessel wird die Sicherungsverwahrung
nicht ersetzen, aber sie ist ein wirksames Kontrollelement. Schwer
gestörte Täter müssen aber auch künftig in eine geschlossene
Therapieeinrichtung eingewiesen werden.
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