Hartz IV ist ein bundesweiter Rechtsanspruch. Wer in
Deutschland lange arbeitslos ist, erhält Leistungen, die ihm ein
Leben am Existenzminimum sichern sollen. Dazu gehört auch eine warme
Wohnung. Weil aber in jeder Stadt andere Mieten und Heizkosten
anfallen, lähmt die Frage, was eine angemessene Wohnung ist, seit
Jahren die Sozialgerichte. Da wird um jeden Cent, um jeden
Quadratmeter gefeilscht. Mitunter auch darum, ob ein Quadratmeter zu
viel Grund genug ist, einen Arbeitslosen aus seiner gewohnten
Umgebung zu reißen.
Um sowohl unnötige Härten als auch unnötig hohe Ausgaben der
ausblutenden Städte zu verhindern, bräuchten die Kommunen klare
Vorgaben. Was sie nun bekommen, ist das Gegenteil: Der Bund will
seine Verantwortung für die verunglückte Mischverwaltung aus Kommunen
und Bundesagentur auf die Städte abschieben. Sagt selbst, wie viel
ihr zahlen wollt, heißt es aus Berlin. Nicht ohne den zynischen
Hinweis, darunter dürften nicht die Arbeitslosen leiden. Das ist so,
als hielte man einem Ertrinkenden einen Strohhalm hin mit der
Aufschrift „nicht berühren“. Dass Pleite-Städte knauseriger sein
werden als reiche, ist keine kühne Prognose. Auch nicht die
Vermutung, dass sich vor allem Anwälte freuen werden.
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