Wechsel der gesetzlichen Krankenversicherung spart bis zu 903 Euro im Jahr

Der Zusatzbeitrag gesetzlicher Krankenkassen reicht 2018 von 0,0
Prozent bis 1,7 Prozent. Dadurch sparen gesetzlich Versicherte mit
einem Jahreseinkommen von 53.100 Euro (Beitragsbemessungsgrenze
2018*) bei einem Kassenwechsel bis zu 903 Euro im Jahr. Bei einem
durchschnittlichen Einkommen von 30.000 Euro beträgt die Ersparnis
bis zu 510 Euro jährlich.

Je nach Bundesland wählen Versicherte aus mindestens 43 öffentlich
zugänglichen Krankenkassen. Durch den Wettbewerb profitieren
besonders Verbraucher in Baden-Württemberg und Thüringen. Dort
verzichtet die günstigste GKV auf einen Zusatzbeitrag, die teuerste
verlangt 1,7 Prozent.

Selbst zwischen der günstigsten und der teuersten bundesweit
geöffneten GKV beträgt der Beitragsunterschied 1,11 Prozentpunkte.
Das Sparpotenzial durch einen Anbieterwechsel liegt entsprechend bei
bis zu 589 Euro (Jahreseinkommen von 53.100 Euro brutto).
Durchschnittsverdiener mit einem Jahreseinkommen von 30.000 Euro
brutto sparen bis zu 333 Euro im Jahr.**

Beitragserhöhung ermöglicht Sonderkündigung bis 31. Januar

Zum Jahreswechsel haben nur sechs von 82 öffentlich zugänglichen
Krankenkassen ihre Beiträge erhöht. 13 haben ihre Beiträge gesenkt
oder dies für 2018 angekündigt. Bei einer Beitragserhöhung haben
Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigung muss bis zum
Ende des Monats bei der Krankenkasse eingegangen sein, in dem sie die
Beiträge erhöht. Versäumt der Versicherer, vorab auf die
Beitragserhöhung hinzuweisen, läuft die Frist erst, wenn die
Nachricht beim Versicherten angekommen ist.

Unabhängig davon können Verbraucher, die mehr als 18 Monate bei
ihrer Krankenkasse versichert sind, jederzeit mit einer
Kündigungsfrist von zwei Monaten zu einer neuen Kasse wechseln.

„Bei der Auswahl einer neuen Krankenkasse sind neben dem
Zusatzbeitrag vor allem die kassenindividuellen Leistungen
entscheidend“, sagt Dr. Ansgar Lamersdorf, Leiter GKV bei CHECK24.
„Eine Krankenkasse, die Extraleistungen wie Zuschüsse zu
professioneller Zahnreinigung oder Osteopathie bietet, finden
Verbraucher mit individuellen Filtermöglichkeiten im
CHECK24-Vergleich.“

*Die Beitragsbemessungsgrenze markiert das Maximum, bis zu dem in
den Sozialversicherungen Beiträge erhoben werden. Der über diesen
Grenzbetrag hinausgehende Teil eines Einkommens ist beitragsfrei.
**Tabellen mit Beispielberechnungen zum Sparpotenzial und
Beitragssätzen der Krankenkassen stehen hier zum Download bereit:
http://ots.de/6ONeH

Über CHECK24

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Online-Vergleich zahlreicher Anbieter schafft konsequente Transparenz
und Kunden sparen durch einen Wechsel oft einige hundert Euro.
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Kundenberatung an sieben Tagen die Woche ist für Verbraucher
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Unternehmen CHECK24 beschäftigt gut 1.000 Mitarbeiter gruppenweit mit
Hauptsitz in München.

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