Wegner: Integrationsgesetz erleichtert die Eingliederung

Wohnsitzauflage verhindert Ghettobildung

Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Freitag das
Integrationsgesetz in 1. Lesung beraten. In der Debatte hat die
Opposition unter anderem die Wohnsitzauflage kritisiert, wonach
anerkannten Flüchtlingen unter bestimmten Voraussetzungen ein
Wohnsitz zugewiesen werden kann. Hierzu erklärt der
Großstadtbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Kai Wegner:

„Die Opposition verkennt, dass die beruflichen Perspektiven auch
in Städten begrenzt sind. Die Integration weniger Flüchtlinge ist
leichter zu bewerkstelligen, als die von Tausenden innerhalb kurzer
Zeit. Das Integrationsgesetz schafft mit der Wohnsitzauflage hierfür
die richtigen Voraussetzungen.

Die Unterbringung der Flüchtlinge, die in den vom starken Zuzug
geprägten Städten an die Grenzen des Machbaren stoßen, ist in
Regionen mit hohem Leerstand einfacher. Wer wie die
migrationspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Sevim Dagdelen,
von einem Modell zur „Desintegration ganz nach dem zaristischen
Entwicklungsmodell für Sibirien“ spricht, schätzt die
Lebenswirklichkeit in Deutschland völlig falsch ein. Deutschland kann
im Übrigen auf positive Erfahrungen zurückblicken. Bei der
Integration der Spätaussiedler hat sich die Wohnsitzzuweisung als
sehr erfolgreich erwiesen.

Ländliche Kommunen bilden aufgrund kleinteiliger Strukturen auch
bessere Voraussetzungen zur Eingliederung in die Gesellschaft.
Intensivere Kontaktmöglichkeiten, sei es im Ort, beim Einkaufen, in
Sportvereinen und in Ehrenämtern bieten bessere Chancen zur
Integration und können für mehr Miteinander sorgen. Die engen
sozialen Kontakte tragen nebenbei zum besseren Verständnis unserer
deutschen Kultur und Werte bei, als Ghettoisierungen in der Stadt.“

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