Keine neuen EU-Kompetenzen in der Stadtentwicklung
Die Europäische Kommission erwägt die Verabschiedung einer
Städteagenda, um Städte besser in die Konzeption und Durchführung der
EU-Politik einzubeziehen. Dazu erklärt der Großstadtbeauftragte der
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Kai Wegner:
„Starke Städte sind entscheidend für den wirtschaftlichen,
sozialen und territorialen Zusammenhalt in Deutschland und in der EU.
Denn bereits heute leben 72 Prozent der EU-Bevölkerung in Städten und
Vorstädten, das sind 359 Millionen Menschen. Wir brauchen die Städte
als Motor für Wachstum, Innovation und Integration. Die
Herausforderungen, vor denen wir in den Bereichen Wirtschaft, Klima,
Umwelt und Gesellschaft stehen, werden wir nur erfolgreich
bewältigen, wenn unsere Städte stark bleiben.
Die Europäische Stadtentwicklung liegt in der Zuständigkeit der
Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Die EU hat hier keine eigene
Rechtsetzungskompetenz. Dies muss auch so bleiben. Die Städteagenda
darf nicht zum Hebel für neue Zuständigkeiten der Europäischen Union
werden. Über eine bessere Einbindung der Kommunen auf europäischer
Ebene müssen wir aber nachdenken, weil viele Richtlinien und
Verordnungen der EU wesentlichen Einfluss auf die Städte in den
EU-Mitgliedstaaten haben. Hier werden die Städte oft nicht
rechtzeitig beteiligt.
Für die Stadtentwicklung sind eine räumlich integrierende
Betrachtungsweise und eine integrierte Planung von besonderer
Bedeutung. Der integrierte Ansatz der Leipzig Charta, die 2007 unter
deutscher EU-Ratspräsidentschaft angenommen wurde, sollte bei der
Ausgestaltung der EU-Städteagenda aufgegriffen werden.“
Pressekontakt:
CDU/CSU – Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de