
Ob Weihnachtsgeld, Bonuszahlung oder Gewinnbeteiligung: Bestimmte Geldleistungen
des Arbeitgebers gelten als Sonderzahlung und sind für den Arbeitnehmer 
steuerpflichtig. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. 
(VLH) informiert.
Knapp neun von zehn Tarifbeschäftigten in Deutschland (86,9 Prozent) erhalten im
Jahr 2019 Weihnachtsgeld, wie das Statistische Bundesamt kürzlich mitteilte. 
Durchschnittlich handle es sich dem Bundesamt zufolge um 2.632 Euro 
Weihnachtsgeld brutto und damit 1,9 Prozent mehr als im Vorjahr.
Nach den aktuellen Daten des WSI-Internetportals „Lohnspiegel.de“ der 
Hans-Böckler-Stiftung sind es allerdings nur 76 Prozent der Tarifbeschäftigten 
und 42 Prozent der übrigen Arbeitnehmer. In der Gesamtheit erhalten der Stiftung
zufolge 53 Prozent der Arbeitnehmer Weihnachtsgeld.
Sonderzahlung treibt Steuersatz in die Höhe
Für alle Arbeitnehmer, die Weihnachtsgeld erhalten, gilt: Durch das höhere 
Monatsgehalt – Gehalt und Sonderzahlung werden gemeinsam überwiesen – steigt 
auch der Steuersatz. Das bedeutet, dass in diesem Monat höhere Abzüge bei zum 
Beispiel der Lohnsteuer, dem Solidaritätszuschlag und der Kirchensteuer fällig 
werden. Es bleibt unterm Strich weniger Netto vom Brutto.
Geld mit Abgabe der Steuererklärung zurückholen
Hat ein Arbeitnehmer in einem Monat zu viel Steuern gezahlt, kann er sich unter 
bestimmten Umständen das Geld über die Steuererklärung im kommenden Jahr vom 
Finanzamt zurückholen. Der Weg: Rechtzeitung und vollständig die 
Einkommensteuererklärung ausfüllen und beim zuständigen Finanzamt einreichen.
Über die VLH
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) erstellt für 
seine Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt Freibeträge, ermittelt 
und beantragt Förderungen und Zulagen, prüft den Steuerbescheid und einiges 
mehr.
Die VLH ist mit einer Million Mitgliedern und bundesweit rund 3.000 
Beratungsstellen Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Die VLH stellt 
außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater: Von drei 
zertifizierten Beratern aller Lohnsteuerhilfevereine sind zwei von der VLH.
Gegründet im Jahr 1972, erstellt die VLH für ihre Mitglieder die 
Einkommensteuererklärungen im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4
Nr. 11 StBerG.
Pressekontakt:
Christina Georgiadis
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
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