
Ob Weihnachtsgeld, Bonuszahlung oder Gewinnbeteiligung: Bestimmte Geldleistungen
des Arbeitgebers gelten als Sonderzahlung und sind für den Arbeitnehmer
steuerpflichtig. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V.
(VLH) informiert.
Knapp neun von zehn Tarifbeschäftigten in Deutschland (86,9 Prozent) erhalten im
Jahr 2019 Weihnachtsgeld, wie das Statistische Bundesamt kürzlich mitteilte.
Durchschnittlich handle es sich dem Bundesamt zufolge um 2.632 Euro
Weihnachtsgeld brutto und damit 1,9 Prozent mehr als im Vorjahr.
Nach den aktuellen Daten des WSI-Internetportals „Lohnspiegel.de“ der
Hans-Böckler-Stiftung sind es allerdings nur 76 Prozent der Tarifbeschäftigten
und 42 Prozent der übrigen Arbeitnehmer. In der Gesamtheit erhalten der Stiftung
zufolge 53 Prozent der Arbeitnehmer Weihnachtsgeld.
Sonderzahlung treibt Steuersatz in die Höhe
Für alle Arbeitnehmer, die Weihnachtsgeld erhalten, gilt: Durch das höhere
Monatsgehalt – Gehalt und Sonderzahlung werden gemeinsam überwiesen – steigt
auch der Steuersatz. Das bedeutet, dass in diesem Monat höhere Abzüge bei zum
Beispiel der Lohnsteuer, dem Solidaritätszuschlag und der Kirchensteuer fällig
werden. Es bleibt unterm Strich weniger Netto vom Brutto.
Geld mit Abgabe der Steuererklärung zurückholen
Hat ein Arbeitnehmer in einem Monat zu viel Steuern gezahlt, kann er sich unter
bestimmten Umständen das Geld über die Steuererklärung im kommenden Jahr vom
Finanzamt zurückholen. Der Weg: Rechtzeitung und vollständig die
Einkommensteuererklärung ausfüllen und beim zuständigen Finanzamt einreichen.
Über die VLH
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) erstellt für
seine Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt Freibeträge, ermittelt
und beantragt Förderungen und Zulagen, prüft den Steuerbescheid und einiges
mehr.
Die VLH ist mit einer Million Mitgliedern und bundesweit rund 3.000
Beratungsstellen Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Die VLH stellt
außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater: Von drei
zertifizierten Beratern aller Lohnsteuerhilfevereine sind zwei von der VLH.
Gegründet im Jahr 1972, erstellt die VLH für ihre Mitglieder die
Einkommensteuererklärungen im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4
Nr. 11 StBerG.
Pressekontakt:
Christina Georgiadis
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
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