Weinberg: Ehe wird bei künstlicher Befruchtung zu Recht privilegiert

Bundessozialgericht stärkt das Institut der Ehe

Am heutigen Dienstag entschied das Bundessozialgericht, dass die
Finanzierung von künstlicher Befruchtung über die gesetzliche
Krankenkasse nur verheirateten Paaren zusteht. Dazu erklärt der
familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marcus
Weinberg:

„Wir begrüßen das Urteil des Bundessozialgerichts. Der gesetzliche
Anspruch auf Bezahlung einer künstlichen Befruchtung ist zu Recht auf
miteinander verheiratete Eheleute begrenzt. Es ist im Interesse von
Kindern, in einer stabilen Partnerschaft aufzuwachsen. Mit dem
Institut der Ehe schützt und fördert der Staat die rechtliche
Verbindlichkeit einer Partnerschaft. Aufgrund dieses auch
verfassungsrechtlich garantierten Schutzgedankens können die
besonderen Privilegien, die Verheirateten zugestehen, gerechtfertigt
werden. Hierzu gehört nicht nur die Begrenzung auf Eheleute beim
gesetzlichen Anspruch auf künstliche Befruchtung, sondern auch beim
gesetzlichen Anspruch auf Familienversicherung.“

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