Weinberg: Ehegattensplitting muss beibehalten werden

Ein Gutachten des Prognos-Instituts soll der
deutschen Familienförderung ein durchwachsenes Zeugnis ausgestellt
haben. Die berichtet die „Welt“. Vor allem das Ehegattensplitting
habe negative Auswirkungen auf die Berufstätigkeit der Mütter. Dazu
erklärt der familienpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Markus Weinberg:

„Das Ehegattensplitting ist ein wichtiges familienpolitisches
Instrument für die Wahlfreiheit von Familien mit Kindern. Es
profitieren vor allem die Familien, in denen ein Ehepartner zugunsten
der Kinder oder zu pflegender Angehöriger auf eine
Vollzeit-Erwerbstätigkeit verzichtet. Diese Familien dürfen nicht
zusätzlich belastet werden.

Das Ehegattensplitting überlässt den Ehepaaren die freie
Entscheidung, in welcher Weise das gemeinsame Familieneinkommen durch
Erwerbsarbeit gesichert werden soll und wie die Ehepartner
Familienarbeit und Erwerbsarbeit untereinander aufteilen. Die
CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird sich nicht in die Aufgabenverteilung
innerhalb der Familie einmischen und weist jede Bevormundung von
Familien zurück. Eine gute Familienpolitik hat mehr Ziele, als nur
die Bereitstellung von Arbeitskräften für den Arbeitsmarkt zu
gewährleisten.

Die These, dass sich das Ehegattensplitting negativ auf die
Berufstätigkeit der Mütter auswirkt, ist so nicht richtig. Die
stetige Zunahme der Frauenerwerbstätigkeit zeigt dies. Nach einer
Studie des DIW aus dem Jahr 2011 hätte der Übergang vom
Ehegattensplitting zu einer Individualbesteuerung mit
Unterhaltsabzug, wie sie für geschiedene Eheleute gilt, „sehr geringe
Auswirkungen auf die Erwerbsanreize“. Es wären „keine nennenswerten
Arbeitsangebotseffekte zu erwarten. Eine Barriere für die
Erwerbsbeteiligung von Müttern ist primär in den Arbeitszeiten zu
sehen, die noch nicht immer familienbewusst sind. Hieran müssen wir
noch arbeiten.“

Hintergrund:

Das Gutachten des Berliner Prognos-Instituts, das alle ehe- und
familienbezogenen Leistungen untersucht, wurde 2009 vom
Bundesfinanzministerium und dem Bundesfamilienministerium in Auftrag
gegeben. Eine Veröffentlichung des Berichts ist ab Mitte Februar
geplant. Einzelstudien sind bereits auf der Homepage des
Familienministeriums abrufbar.

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