Weinberg: Kindeswohl hat Vorrang

Gratulation zum 25. Jahrestag der
UN-Kinderrechtskonvention

Am 20. November 1989 wurde die UN-Kinderrechtskonvention
verabschiedet. Zum 25. Jahrestag am morgigen Donnerstag erklärt der
familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marcus
Weinberg:

„Die Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention vor 25 Jahren
war ein wichtiger Meilenstein in der Geschichte der Kinderrechte. Die
Konvention hat insbesondere bestimmt, dass das Kindeswohl bei allen
Entscheidungsprozessen vorrangig zu berücksichtigen ist, die die
Belange von Kindern betreffen. Mit der Unterzeichnung des Vertrages
hat Deutschland die fundamentale Werteentscheidung getroffen, das
Wohl der künftigen Generationen als vorrangigen Maßstab für
politisches und gesellschaftliches Handeln zu wählen.

Wir machen uns dafür stark, dass das Kindeswohl das Leitprinzip
für kinderrelevante Gesetze und staatliches Handeln ist. Allerdings
darf das Kindeswohl keine leere Worthülse und seine Interpretation
nicht Ideologien, Moden oder Einzelmeinungen ausgeliefert sein. Ein
fundiertes, auf wissenschaftlicher Forschung basiertes Wissen und
Verstehen des Kindeswohls ist zentrale Voraussetzung dafür, dass
dieses auch adäquat in der Rechts- und Verwaltungspraxis der Kinder-
und Jugendhilfe angewandt werden kann. Leider liegen für Deutschland
diesbezüglich bislang wenige empirische Forschungsergebnisse vor.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt sich daher dafür ein, dass
zukünftig mehr wissenschaftliche Studien für Deutschland aufgelegt
werden, die das Kindeswohl aus dem Blickwinkel der Kinder erforschen.
So fordern wir zum Beispiel weitergehende Forschung über die
Auswirkungen von Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe sowie von
familienrechtlichen Entscheidungen im Erleben der Kinder selbst.

Seit Jahren wird kontrovers über die Aufnahme von Kinderrechten in
die Verfassung diskutiert. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion lehnt dies
ab. Denn die Rechte der Menschen – und damit auch der Kinder – sind
durch das Grundgesetz hinreichend gesichert. Es gibt keinen
Unterschied zwischen Menschen vor und nach der Volljährigkeit. Der
Kinderschutz wird nicht besser, wenn Kinderrechte explizit ins
Grundgesetz aufgenommen werden. Dies wäre reine Symbolpolitik.
Vielmehr kommt es auf die Praxis und die Umsetzung dessen an, was im
Sinne eines wohl verstandenen Kindeswohls geregelt ist.“

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