Weinberg/Timmermann-Fechter: Familien erhalten mehr zeitliche Flexibilität für die Pflege naher Angehöriger

Häusliche Pflege wird gestärkt

Am heutigen Freitag berät der Deutsche Bundestag in erster Lesung
über einen Gesetzentwurf zur besseren Vereinbarkeit von Familie,
Pflege und Beruf. Dazu erklären der familienpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marcus Weinberg, und die zuständige
Berichterstatterin, Astrid Timmermann-Fechter:

„Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist die Unterstützung
pflegender Angehöriger ein zentrales Anliegen. Wenn Menschen bereit
sind, nahe Angehörige zu pflegen, brauchen sie neben finanzieller
Unterstützung vor allem mehr zeitliche Flexibilität. Daher werden wir
mit diesem Gesetz Hindernisse beseitigen, die der häuslichen Pflege
entgegenstehen, wie die fehlende finanzielle Unterstützung bei
Pflegeauszeiten oder den fehlenden Rechtsanspruch auf
Familienpflegezeit.

Die Neuregelungen erleichtern es nicht nur Familien, familiäre
Pflege und berufliche Verpflichtungen besser zu vereinbaren. Sie
bringen auch Vorteile für den Arbeitgeber: Qualifizierte und
erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen für die Pflege
naher Angehöriger ihre Erwerbsarbeit nicht komplett aufgeben. Sie und
ihr Know-how bleiben dem Unternehmen durch die Teilzeittätigkeit
erhalten. Ein Pflegefall kommt häufig unerwartet und stellt die
Familie vor immense Herausforderungen. Mit der Freistellung von der
Arbeit und der Lohnersatzleistung in den ersten zehn Tagen nach
Eintritt eines Pflegefalls ermöglichen wir den Angehörigen zumindest
ein wenig Luft zur Organisation der neuen Pflegesituation.“

Pressekontakt:
CDU/CSU – Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de