Gesetz wird Donnerstag im Bundestag beschlossen
Am morgigen Donnerstag wird der Deutsche Bundestag das Gesetz zur
besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf beschließen.
Dazu erklären der familienpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marcus Weinberg, und die zuständige
Berichterstatterin Astrid Timmermann-Fechter:
„Mit der Weiterentwicklung der Familienpflegezeit verbessern wir
das Angebot für alle, die ihre Angehörigen in häuslicher Umgebung
pflegen wollen. Für die Union ist die stärkere Anerkennung und
Entlastung derer, die zu Hause die Pflege eines nahen Angehörigen
übernehmen, ein zentraler Punkt einer zukunftsgerichteten
Familienpolitik. Mit den Ausweitungen und Koppelungen der
Rechtsansprüche auf Arbeitszeitreduzierung und den Möglichkeiten der
Inanspruchnahme von Darlehen sowohl während der Pflegezeit als auch
während der Familienpflegezeit setzen wir neue Standards der
Unterstützung.
Die zehntägige Erwerbs-Auszeit für die Organisation der Pflege in
einer akuten Pflegesituation wird mit einer Lohnersatzleistung
gekoppelt. Die bereits bestehenden Möglichkeiten der sechsmonatigen
Pflege und der bis zu 24-monatigen Familienpflege werden angepasst
und enger zusammengeführt. Auch die Betreuung von pflegebedürftigen
Kindern und Jugendlichen in einer Einrichtung über sechs Monate wird
kommen. Damit tragen wir der besonders schwierigen Situation
pflegebedürftiger Kinder Rechnung.
Die weiteren Nachbesserungen der letzten Tage beseitigen unnötige
Belastungen für kleinere Unternehmen, deren Arbeitsplätze wir nicht
gefährden dürfen. Das verbesserte Familienpflegezeitgesetz ist eine
gute Mischung aus Herz und Verstand. Es erreicht viele Menschen,
denen die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf bislang sehr schwer
fiel.
Ab 1. Januar 2015 haben Angehörige von Pflegebedürftigen nun einen
Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit. Der Rechtsanspruch besteht
gegenüber Arbeitgebern, die mehr als 25 Mitarbeiter haben. Die
Angehörigen können bis zu 24 Monate lang ihre Arbeitszeit auf bis zu
15 Wochenstunden reduzieren und ein zinsloses Darlehen zur
Bewältigung ihres Lebensunterhalts erhalten.
Was uns als CDU/CSU-Bundestagsfraktion in diesem Zusammenhang
besonders wichtig war, ist die zuletzt erreichte Klarstellung. Diese
sieht vor, dass bei einem wechselnden Krankheits- oder Pflegeverlauf
von pflegebedürftigen Kindern und Jugendlichen ein Wechsel zwischen
der häuslichen Pflege und der außerhäuslichen Betreuung jederzeit
möglich ist, ohne dass z.B. Eltern die Möglichkeit genommen wird,
eine Freistellung für die Gesamtdauer von 24 Monaten für ihre Kinder
in Anspruch zu nehmen.“
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