Gesetz wird Donnerstag im Bundestag beschlossen
   Am morgigen Donnerstag wird der Deutsche Bundestag das Gesetz zur 
besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf beschließen. 
Dazu erklären der familienpolitische Sprecher der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marcus Weinberg, und die zuständige 
Berichterstatterin Astrid Timmermann-Fechter:
   „Mit der Weiterentwicklung der Familienpflegezeit verbessern wir 
das Angebot für alle, die ihre Angehörigen in häuslicher Umgebung 
pflegen wollen. Für die Union ist die stärkere Anerkennung und 
Entlastung derer, die zu Hause die Pflege eines nahen Angehörigen 
übernehmen, ein zentraler Punkt einer zukunftsgerichteten 
Familienpolitik. Mit den Ausweitungen und Koppelungen der 
Rechtsansprüche auf Arbeitszeitreduzierung und den Möglichkeiten der 
Inanspruchnahme von Darlehen sowohl während der Pflegezeit als auch 
während der Familienpflegezeit setzen wir neue Standards der 
Unterstützung.
   Die zehntägige Erwerbs-Auszeit für die Organisation der Pflege in 
einer akuten Pflegesituation wird mit einer Lohnersatzleistung 
gekoppelt. Die bereits bestehenden Möglichkeiten der sechsmonatigen 
Pflege und der bis zu 24-monatigen Familienpflege werden angepasst 
und enger zusammengeführt. Auch die Betreuung von pflegebedürftigen 
Kindern und Jugendlichen in einer Einrichtung über sechs Monate wird 
kommen. Damit tragen wir der besonders schwierigen Situation 
pflegebedürftiger Kinder Rechnung.
   Die weiteren Nachbesserungen der letzten Tage beseitigen unnötige 
Belastungen für kleinere Unternehmen, deren Arbeitsplätze wir nicht 
gefährden dürfen. Das verbesserte Familienpflegezeitgesetz ist eine 
gute Mischung aus Herz und Verstand. Es erreicht viele Menschen, 
denen die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf bislang sehr schwer 
fiel.
   Ab 1. Januar 2015 haben Angehörige von Pflegebedürftigen nun einen
Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit. Der Rechtsanspruch besteht 
gegenüber Arbeitgebern, die mehr als 25 Mitarbeiter haben. Die 
Angehörigen können bis zu 24 Monate lang ihre Arbeitszeit auf bis zu 
15 Wochenstunden reduzieren und ein zinsloses Darlehen zur 
Bewältigung ihres Lebensunterhalts erhalten.
   Was uns als CDU/CSU-Bundestagsfraktion in diesem Zusammenhang 
besonders wichtig war, ist die zuletzt erreichte Klarstellung. Diese 
sieht vor, dass bei einem wechselnden Krankheits- oder Pflegeverlauf 
von pflegebedürftigen Kindern und Jugendlichen ein Wechsel zwischen 
der häuslichen Pflege und der außerhäuslichen Betreuung jederzeit 
möglich ist, ohne dass z.B. Eltern die Möglichkeit genommen wird, 
eine Freistellung für die Gesamtdauer von 24 Monaten für ihre Kinder 
in Anspruch zu nehmen.“
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