Keine Überforderung der Privatwirtschaft
   Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Freitag mit breiter 
Mehrheit das Gesetz zur Einführung einer Frauenquote beschlossen. 
Dazu erklären der frauenpolitische Sprecher der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marcus Weinberg, und die zuständige 
Berichterstatterin Gudrun Zollner:
   Marcus Weinberg: „Heute ist ein besonderer Tag für die 
Gleichberechtigung in Deutschland – ein Tag, an dem der Staat den 
Auftrag des Grundgesetzes umsetzt und per Gesetz die Bundesverwaltung
und die Wirtschaft verpflichtet, Benachteiligungen von Frauen stärker
zu beseitigen. Der Tag, an dem wir dieses Gesetz nicht mehr brauchen,
wird der wahrhaft historische Tag sein.
   Viele Jahre hatte die deutsche Wirtschaft Zeit, entsprechend ihrer
freiwilligen Vereinbarungen mehr Frauenkarrieren zu befördern. Leider
hat die reine Freiwilligkeit wenig gebracht. Das heute verabschiedete
Gesetz ist angemessen und lässt der Privatwirtschaft ausreichende 
Flexibilität.
   Die Frauenquote ist keine Hürde, sondern eine Chance. Gesellschaft
und Wirtschaft werden davon profitieren. Die 108 börsennotierten und 
voll mitbestimmungspflichtigen Unternehmen werden keine 
Schwierigkeiten haben, die 30-prozentige Mindestquote für Frauen in 
ihren Aufsichtsräten zu erfüllen. Für die mittleren Unternehmen, die 
entweder börsennotiert oder mitbestimmungspflichtig sind, wird es 
keine feste Quote geben. Sie können sich selbst Zielvorgaben für die 
Erhöhung des Frauenanteils in den Aufsichtsräten, im Vorstand und den
beiden oberen Managementebenen geben – und zwar passgenau für die 
eigene Belegschaft, die eigene Struktur und die jeweilige Branche 
sowie unter Berücksichtigung der unternehmerischen Freiheit.
   Beim öffentlich-rechtlichen Teil des Gesetzentwurfes hat die CDU/ 
CSU-Bundestagsfraktion im parlamentarischen Verfahren erheblich 
nachgebessert. Denn der Gesetzentwurf der Bundesfamilienministerin 
mit seinem Ziel der Geschlechterparität auf allen Ebenen der 
Bundesverwaltung war mit dem freiheitlichen Staatsverständnis von CDU
und CSU nicht zu vereinbaren. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat 
darauf bestanden, dass in allen wesentlichen Paragrafen des 
Gesetzentwurfes zur Bundesverwaltung das Ziel der Parität entkräftet 
wurde. Damit kommt das zur Geltung, auf was es ankommt: Frauen zu 
fördern, wenn sie benachteiligt werden. Eine Männerförderung, ohne 
dass Männer strukturell benachteiligt werden, wurde gegen erhebliche 
Widerstände aus dem Gesetzentwurf gestrichen.“
   Gudrun Zollner: „Mit dem jetzigen Gesetz haben wir einen guten 
Mittelweg gefunden zwischen der Förderung von Frauen auf der einen 
Seite und wirtschaftlichen Interessen auf der anderen Seite. In den 
Verhandlungen der letzten Wochen wurden von unserer Seite  noch 
wichtige Änderungen am Gesetzentwurf vorgenommen. Insbesondere haben 
wir die deutliche Kritik der Experten, die in der öffentlichen 
Anhörung am Bundesgleichstellungsgesetz zum Ausdruck gebracht wurde, 
sehr ernst genommen. Die Unionsfraktion hat dafür gesorgt, dass es 
nicht um die Herstellung von Geschlechterparität geht, sondern um die
Herstellung von Chancengleichheit.
   Auch für die Wirtschaft konnten wir noch Punkte durchsetzen, die 
aus Sicht der CDU/CSU wichtig waren. So haben wir erreicht, dass die 
Frist für mitbestimmungspflichtige oder börsennotierte Firmen für die
Festsetzung ihrer ersten Zielgrößen um drei Monate bis zum 30. 
September 2015 verlängert wurde. Außerdem müssen die Unternehmen 
nicht mehr jährlich, sondern erst nach Ablauf der selbst 
festgesetzten Frist über die Einhaltung der Zielgrößen berichten. Es 
gibt somit keine Zwischenberichterstattung mehr. Diese Klarstellung 
reduziert den Bürokratieaufwand für die Wirtschaft erheblich.
   Insgesamt haben wir einen rechtssicheren und praxistauglichen 
Kompromiss erzielt. Das Gesetz ist ein Türöffner für Frauen. Jetzt 
liegt es an den neu zu wählenden weiblichen Führungskräften, die 
Unternehmensstrukturen und Arbeitszeitmodelle so zu ändern, dass 
Familienplanung und Karriereplanung für Frauen in Einklang gebracht 
werden können.“
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