Weiß: Bau-Tarifabschluss hat auch die betriebliche Alterssicherung im Blick

Sozialpartner sind unverzichtbare Partner bei der
Stärkung der „zweiten Säule“

Im Tarifabschluss der Baubranche sind auch Vereinbarungen zur
„Tarifrente Bau“ getroffen worden. Hierzu erklärt der Vorsitzende der
Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß:

„Der aktuelle Tarifabschluss in der Baubranche ist ein
Musterbeispiel für die Kreativität und Umsicht
sozialpartnerschaftlichen Handelns. Die Vereinbarung führt nicht nur
zu Reallohngewinnen der Beschäftigten. Sie hat auch die zusätzliche
Altersversorgung der Bauarbeiter im Blick. Es ist ein großer
Fortschritt, dass die Tarifrente in der Baubranche, die bisher nur im
Westen Deutschlands gilt, jetzt schrittweise auch im Osten eingeführt
wird. In den alten Ländern können die Beschäftigten am Bau bereits
seit 1957 ihre gesetzliche Rente durch eine zusätzliche Tarifrente
aufstocken. Diese wird bisher durch Beitragszahlungen der Arbeitgeber
finanziert. Der individuelle Rentenanspruch kann bis zu 88,70 Euro
betragen.

Die Verhandlungsparteien haben weiterhin vereinbart, die
Zusatzrente auf ein kapitalgedecktes System umzustellen, an dessen
Finanzierung im Vertragszeitraum auch die Beschäftigten durch
Umschichtungen beim zusätzlichen Urlaubsgeld direkt beteiligt werden.
Mit der Umstellung können die Bauarbeiter bei entsprechenden
Einzahlungen nach Angaben des Hauptverbandes der Bauindustrie künftig
mit bis zu 400 Euro zusätzlicher Rente im Monat rechnen. Das Ergebnis
der Verhandlungskommission muss noch durch die Gremien der
Tarifvertragsparteien bestätigt werden.

Die Stärkung der Betriebsrente als zweiter Säule der
Alterssicherung ist ein wichtiges Anliegen der großen Koalition, vor
allem wollen wir jetzt auch eine stärkere Verbreitung in kleinen und
mittleren Unternehmen erreichen. Die Sozialpartner sind auf diesem
Weg unverzichtbare Partner.“

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