Weiß: Behutsamer Übergang zur Arbeitnehmerfreizügigkeit

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch
Übergangsbestimmungen zur Arbeitnehmerfreizügigkeit zwischen
Deutschland und den EU-Mitgliedsstaaten Bulgarien und Rumänien
beschlossen. Hierzu erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß:

„Die weiterhin bestehende Einschränkung für den Arbeitskräftezuzug
aus Bulgarien und Rumänien ist aus Sicht der Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer in Deutschland dringend notwendig. Trotz großer
arbeitsmarktpolitischer Erfolge besteht noch besonderer
Integrationsbedarf vor allem bei Arbeitsuchenden mit geringen
Qualifikationen. Auch sind auf dem Arbeitsmarkt noch deutliche
regionale Unterschiede zu verzeichnen. Hier zu weiteren
Verbesserungen zu gelangen, ist unser vorrangiges Ziel.

Es ist zu begrüßen, dass das Konzept der Bundesregierung ergänzend
zu den allgemeinen Beschränkungen auch punktuelle Öffnungsschritte
auf dem Weg zur vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit am 1. Januar 2014
vorsieht. Mit dem Verzicht auf eine Arbeitserlaubnis für Fachkräfte
mit Hochschulabschluss, Auszubildende und Saisonbeschäftigte wird ein
behutsamer Übergang ermöglicht. Dem von der Wirtschaft vorgetragenen
Bedarf nach geeigneten Arbeitskräften wird Rechnung getragen.
Vorgesehen ist außerdem der Wegfall der Vorrangprüfung bei
Beschäftigungen, die eine Berufsausbildung voraussetzen. Es ist
sichergestellt, dass die Beschäftigung zuwandernder Arbeitskräfte zu
den üblichen Bedingungen erfolgt.

Ohne den Erlass dieser Übergangsbestimmungen wäre zum 1. Januar
2012 die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit zwischen Deutschland und den
EU-Mitgliedsstaaten Bulgarien und Rumänien wirksam geworden.“

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