In dieser Woche startet in der EU das
Konsultationsverfahren über die die Reform der
Eigenkapitalausstattung von Versicherern – Solvency II. Darin ist
vorgesehen, dass auch die betriebliche Altersvorsorge durch
Eigenkapitalausstattung abgesichert werden muss. Dazu erklärt der
Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Peter Weiß:
„Die von der EU-Kommission geplante Überarbeitung der
EU-Pensionsfonds-Richtlinie könnte die Pensionskassen deutscher
Firmen massiv unter Druck setzen. Sollte die neuen Vorgaben zur
Eigenmittelausstattung von Versicherungsunternehmen (Solvency II)
auch auf die betriebliche Altersvorsorge übertragen werden, müssten
deutsche Unternehmen mit Betriebsrenten in Zukunft ein Vielfaches an
Eigenkapital zur Absicherung ihrer Pensionskassen und -fonds
aufbringen. Dadurch würde ihre Liquidität erheblich belastet;
gegebenenfalls müsste es sogar zu Nachzahlungen kommen.
Zwar sind die aufsichtsrechtlichen Risiken von beispielsweise
Lebensversicherern und Pensionskassen vergleichbar. Jedoch sind in
Deutschland die Betriebsrenten bereits doppelt abgesichert.
Einerseits haften die Arbeitgeber auch dann für die Erfüllung,
wenn eine Pensionskasse oder ein Pensionsfonds die Rentenzahlungen
nicht oder nicht vollständig erbringen kann. Kann der Arbeitgeber
nicht leisten, sorgt der Pensionssicherungsverein (PSV) dafür, dass
die Betriebsrenten gezahlt werden. Außerdem gewährleisten
verschiedene Schutzvorschriften des Betriebsrentengesetzes, dass der
Arbeitnehmer als Verbraucher nicht übervorteilt wird und die
Betriebsrente garantiert erhält.
Ein zusätzlicher Schutz über eine Erhöhung der Eigenmittel ist
daher bei diesen Einrichtungen gar nicht notwendig. Die Betriebsrente
ist eine wichtige Säule im System der Altersvorsorge in Deutschland.
Damit sie auch weiterhin attraktiv bleibt, müssen bei neuen
Regelungsmechanismen innerhalb der EU die spezifischen Eigenarten der
betrieblichen Altersvorsorge in Deutschland in jedem Fall
berücksichtigt werden.“
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