Bessere Absicherung durch Rente mit 67
Das Bundeskabinett hat heute den zweiten Bericht zur Anhebung der
Regelaltersgrenze auf 67 Jahre beschlossen. Hierzu erklärt der
Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Peter Weiß:
„Entgegen allen Unkenrufen hat sich die Erwerbsbeteiligung älterer
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiter verbessert. Im Bericht ist
vollkommen zu Recht von einer dynamischen Entwicklung die Rede. Damit
ist eine entscheidende Voraussetzung für die Zukunftsfähigkeit
unseres solidarischen Rentensystems erfüllt.
Die Quote der arbeitenden 60- bis 64-Jährigen, die im Jahr 2000
noch bei rund 20 Prozent lag, hat mittlerweile die Marke von 50
Prozent fast erreicht. Während sich die Erwerbstätigenquote bei
Männern mehr als verdoppelt hat, liegt die Quote der Frauen heute
sogar dreieinhalb Mal so hoch. Die Zahl der
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Alter von 60 bis 64
Jahren ist seit dem Jahr 2000 um rund eine Million auf 1,6 Millionen
gestiegen, davon alleine um 490 000 seit dem Jahr 2010.
Die positive Entwicklung zeigt: Unser Ziel, dass die Rente mit 67
zu einem Plus an Absicherung der Beschäftigten führt statt zu
weniger, ist greifbar. Politik und Betriebe müssen nur gemeinsam die
richtigen Schritte ergreifen.
Wir brauchen mehr altersgerechte Arbeitsplätze. Denn nicht jeder
kann jede Tätigkeit bis zur Regelaltersgrenze ausüben. Besorgt muss
uns die wachsende Zahl von psychischen Erkrankungen stimmen. Um dem
zu begegnen, muss das betriebliche Gesundheitsmanagement
fortentwickelt und flächendeckend verankert werden. Die Kompetenz
für die Ausgestaltung liegt hier zuallererst bei den Sozialpartnern,
die die jeweilige betriebliche Realität am besten kennen. Und
erforderlich ist auch eine weitere Flexibilisierung der Übergänge,
hierzu wird die „Flexi-Kommission“ der Koalitionsfraktionen in Kürze
Vorschläge vorlegen. Durch flexibles Ausgleiten in den Ruhestand kann
zugleich längeres Arbeiten ermöglicht werden.
Hintergrund:
Der Gesetzgeber hat im Jahr 2007 im Zusammenhang mit der
schrittweisen Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 die
Bundesregierung beauftragt, „(…) den gesetzgebenden Körperschaften
ab dem Jahr 2010 alle vier Jahre über die Entwicklung der
Beschäftigung älterer Arbeitnehmer zu berichten und eine Einschätzung
darüber abzugeben, ob die Anhebung der Regelaltersgrenze unter
Berücksichtigung der Entwicklung der Arbeitsmarktlage sowie der
wirtschaftlichen und sozialen Situation älterer Arbeitnehmer
weiterhin vertretbar erscheint und die getroffenen gesetzlichen
Regelungen bestehen bleiben können“.
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