Der Regierung des Freistaates Thüringen hat sich
für die Einbringung eines Gesetzesantrages für einen allgemeinen
Mindestlohn beim Bundesrat ausgesprochen. Hierzu erklärt der
Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe Peter Weiß:
“ Mit ihrem Gesetzentwurf folgt die thüringische Landesregierung
in wichtigen – wenn auch nicht allen – Punkten dem Konzept der
Unionsfraktion, das sie bereits im Frühjahr vereinbart hat. Die
thüringische Landesregierung lässt sich dabei insbesondere von der
Erkenntnis leiten, dass faire und zugleich marktgerechte Löhne nur
durch sozialpartnerschaftliches Handeln – und nicht durch staatliche
Entscheidungen – zustande kommen können. Damit bringt sie sich in
verantwortungsvoller Weise in die Debatte um die richtige
Ausgestaltung einer allgemeinen Lohnuntergrenze ein.
Die allgemeine Lohnuntergrenze auf sozialpartnerschaftlicher
Grundlage ist ein Anliegen, das breite gesellschaftliche
Unterstützung findet. Sie ist notwendig. Denn sie schützt die Würde
der Arbeit und bremst wettbewerbsverzerrende Lohnkonkurrenz
insbesondere gegen mittelständische Unternehmen, die ihre
Beschäftigten anständig bezahlen. Und sie trägt dazu bei, dass die
Rentenversicherung auch in Zukunft der weit überwiegenden Zahl der
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in unserem Land eine eigenständige
und auskömmliche Alterssicherung garantieren kann.“
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