Weiß: Gegen Sozialdumping und Schwarzarbeit

Paketboten-Schutz-Gesetz sorgt für fairen
Wettbewerb in der Branche

Der Deutsche Bundestag hat heute das Paketboten-Schutz-Gesetz
beschlossen. Dazu erklärt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß:

„Mit dem Paketboten-Schutz-Gesetz setzen wir ein klares Zeichen:
Lohn- und Sozialdumping hat in Deutschland keinen Platz. Die
Koalition hat deshalb vereinbart, die Nachunternehmerhaftung für
Sozialabgaben, wie wir sie bereits in der Baubranche und
Fleischwirtschaft kennen, auch auf die Kurier-, Express- und
Paketbranche auszudehnen.

Hauptunternehmer, die sich zur Paketbeförderung eines
Subunternehmers bedienen, haften jetzt neben dem Subunternehmer für
die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge für dessen Beschäftigte.
Wir werden es nicht zulassen, dass sich in bestimmten Branchen
Geschäftsmodelle breit machen, die einseitig zu Lasten der
Beschäftigten gehen. Das widerspricht unserem Verständnis von
sozialer Marktwirtschaft und beschädigt den Wettbewerb.

Für die Ehrlichen in der Branche haben wir Ausnahmen von der
Nachunternehmerhaftung geschaffen. Zertifizierte Unternehmen und
Unternehmen, die eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von den
Beitragseinzugsstellen oder der Unfallversicherung vorweisen können,
werden von der Nachunternehmerhaftung nicht erfasst. So können wir
die schwarzen Schafe in der Branche schneller identifizieren und
sanktionieren.

Es ist bleibt allerdings unabdingbar, dass der Zoll weiterhin
verstärkte Kontrollen in der Paketbranche durchführt. Deshalb ist für
die Union die personelle Aufstockung des Zolls ein zentraler Baustein
im Kampf gegen Schwarzarbeit und Sozialdumping. Zudem haben wir eine
klare Abgrenzung zur Speditionsbranche ins Gesetz geschrieben.“

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