Weiß: Höherer Mindestlohn stärkt die Qualität in der Pflege

Das Ergebnis der Pflege-Kommission in der Pflege
ist ein positives Signal für die Beschäftigten

Die zweite Pflegekommission hat heute ihre Arbeit abgeschlossen
und eine Anhebung des Mindestlohns in der Pflege beschlossen. Hierzu
erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Peter Weiß:

„Die vereinbarte Anhebung des Mindestlohns für Hilfskräfte in der
Pflege ist ein positives Signal an alle Beschäftigten und stärkt
langfristig die Qualität in der Pflege. Das Verhandlungsergebnis
zeigt, dass sich der Mindestlohn in der Pflege und dessen Festlegung
in einer aus Arbeitnehmern und Arbeitgebern paritätisch besetzten
Kommission bewährt hat.

Neu ist, dass sich der Mindestlohn auf alle Tätigkeiten erstreckt,
die überwiegend im Zusammenhang mit der Pflege stehen. Damit wird der
Kreis der Personen, die vom Mindestlohn profitieren werden, deutlich
erweitert.

Durch den Branchenmindestlohn wird so ein Lohnwettbewerb zu Lasten
der Beschäftigten verhindert. Er steigert aber auch insgesamt die
Attraktivität für diese Berufe. Wer eine für unsere Gesellschaft
unverzichtbare Arbeit verrichtet, für den sollte auch ein fairer und
gerechter Lohn selbstverständlich sein. Vor dem Hintergrund des
Fachkräftebedarfs in dieser Branche werden wir mit der Erhöhung des
Pflege-Mindestlohns langfristig die Qualität in der Pflege sichern
können.

Gemeinsam mit den Sozialpartnern müssen wir jetzt aber auch dafür
sorgen, die Rahmenbedingungen in den Pflegeberufen weiter zu
verbessern. Die Frage der Vergütung spielt dabei sicherlich eine
entscheidende Rolle. Die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und die
Steigerung der Wertschätzung für diese Berufe in der Gesellschaft
sind weitere Punkte.“

Hintergrund:

Für das Jahr 2010 hatte eine Pflegekommission erstmals einen
Mindestlohn für Pflegehilfskräfte vereinbart. Die Pflegekommission
besteht aus Vertretern der privaten, öffentlich-rechtlichen sowie
kirchlichen Pflegeeinrichtungen. Arbeitgeber bzw. Dienstgeber sowie
Arbeitnehmer bzw. Dienstnehmer sind paritätisch vertreten. Der
Mindestlohn für Pflegehilfskräfte wird nach dem aktuellen Beschluss
der Pflegekommission zum 01.01.2015 auf 9,40 Euro (West) bzw. 8,65
Euro –(Ost) angehoben. Bis zum Januar 2017 soll er auf 10,20 Euro
(West) bzw. 9,50 (Ost) steigen.

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