Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Entwurf
eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches
Sozialgesetzbuch beschlossen. In diesem ist u.a. eine Änderung
enthalten, nach der Absolventen von praxisintegrierten dualen
Studiengängen sozialversicherungsrechtlich wieder wie Berufstätige
behandelt werden sollen. Hierzu erklärt der Vorsitzende der
Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß:
„Es ist sachgerecht, dass Teilnehmer an praxisintegrierten dualen
Studiengängen wieder den vollen sozialversicherungsrechtlichen Schutz
erhalten.
Die geltende Gesetzesformulierung war mit Blick auf diese
neuartige Ausbildungsform nicht eindeutig. Daher hatte das
Bundessozialgericht entschieden, dass Personen, die Beruf und Studium
miteinander verbinden, nach dem Sozialversicherungsrecht nicht
Auszubildenden gleichzustellen sind, die voll abgesichert sind,
sondern Studierenden, die nicht gleichzeitig einen Beruf ausüben.
Dieses hatte mit Wirkung vom Wintersemester 2010/11 auch zum Wegfall
der bei Berufstätigen üblichen Ansprüche aus der Arbeitslosen- und
Rentenversicherung geführt.
Mit der geplanten Änderung des Sozialgesetzbuchs schafft die
Bundesregierung die rechtlichen Voraussetzungen für die
Wiederherstellung der Sozialversicherungspflicht für diesen
Personenkreis.“
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