Weiß: Wichtige Weichenstellung für Fortsetzung unserer erfolgreichen Mindestlohnpolitik

Der FDP-Bundesparteitag hat sich am Wochenende für
die Ermöglichung von Mindestlöhnen in weiteren Branchen
ausgesprochen. Hierzu erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe
der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Peter Weiß:

„Mit ihrem Beschluss macht die FDP den Weg frei für eine
Fortführung und Ausweitung unserer erfolgreichen Politik der
Branchenmindestlöhne. So hat die christlich-liberale Koalition in den
vergangenen Jahren unter anderem, auf Tarifverträgen basierende
Mindestlöhne für Pflegehilfskräfte, das Wach- und Sicherheitsgewerbe
sowie in der Zeitarbeit für allgemeinverbindlich erklärt. In anderen
Branchen ist der Nachweis jedoch schwierig, dass die rechtlichen
Voraussetzungen für eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung gegeben
sind. Wir begrüßen es sehr, dass die FDP daran mitwirken will, hier
vorhandene Hürden abzubauen.

Erforderlich ist in diesem Zusammenhang auch, die Kriterien für
die Repräsentativität von Tarifverträgen zu überarbeiten. So könnten
die Voraussetzungen geschaffen werden etwa für Mindestlöhne im
Einzelhandel oder im Gaststättengewerbe, wie sie von den
Sozialpartnern in beiden Branchen angestrebt werden. Auch könnte
damit Fehlentwicklungen im fleischverarbeitenden Gewerbe wirksam
begegnet werden. Wir sind bereit, im Interesse der Beschäftigten
sowie zum Schutz der seriös arbeitenden Betriebe vor
Wettbewerbsverzerrungen durch Dumpinglöhne die Erleichterung von
Allgemeinverbindlichkeitserklärungen zügig umzusetzen.

Als Unionsfraktion streben wir darüber hinaus einen tariflichen
Mindestlohn für Bereiche an, in denen es trotz aller Anstrengungen
nicht zu branchenspezifischen Lösungen kommt. Seine Höhe soll auf
einer Vereinbarung der Sozialpartner beruhen, die auch über das „ob
und wie“ von Differenzierungen und Abweichungen entscheiden sollen.
Wir wollen künftig keine „weißen Flecken“ ohne Mindestlohnregelung
mehr auf der tarifpolitischen Landkarte. Das schaffen wir nur mit
einer Kombination aus einem allgemeinen tariflichen Mindestlohn und
einem möglichst breiten Netz branchenspezifischer Mindestlöhne auf
tarifvertraglicher Basis, bei denen auch Besonderheiten abgebildet
werden können. Leider hat dem FDP-Bundesparteitag der Mut gefehlt für
dieses konsequent staatsfernes Modell.“

Hintergrund

Aus den Eckpunkten der Arbeitsgruppe „Lohnuntergrenze“ der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion: „Es wird eine tarifoffene allgemeine
verbindliche Lohnuntergrenze eingeführt. Mögliche Differenzierungen
obliegen einer Lohnuntergrenzenkommission.“

Pressekontakt:
CDU/CSU – Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

Weitere Informationen unter:
http://