Weiß: Zugesagte Verbesserungen umsetzen – neue Frühverrentungen verhindern

Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch den
Gesetzentwurf über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen
Rentenversicherung beschlossen. Hierzu erklärt der Vorsitzende der
Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Peter
Weiß:

„Mit den Regelungen zur Aufstockung der Mütterrente, zur
verbesserten Berechnung der Erwerbsminderungsrente und zur Anhebung
des Reha-Deckels setzt wir um, was die Union in ihrem
Regierungsprogramm angekündigt hat. Wir halten damit Wort.

Im Koalitionsvertrag vereinbart und ebenso jetzt im Gesetzentwurf
vorgesehen ist, dass übergangsweise langjährig rentenversicherte
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach 45 Beitragsjahren bereits ab
dem 63. Lebensjahr abschlagfrei in Rente gehen können. Schrittweise
wird diese Grenze angehoben, so dass ab dem Jahr 2029 das gilt, was
schon heute geltendes Recht ist, nämlich dass jeder mit 45
Beitragsjahren ab dem 65. Geburtstag abschlagfrei in Rente gehen
kann.

Problematisch ist und bleibt, dass in die 45 Beitragsjahre auch
Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld I (nicht Arbeitslosengeld II
oder Arbeitslosenhilfe) eingerechnet werden können. Die
Bundesregierung selbst sieht die Notwendigkeit, im parlamentarischen
Verfahren zu prüfen, ob und wie man Frühverrentungsanreize durch die
Einrechnung von Zeiten der Arbeitslosigkeit durch eine
verfassungskonforme Regelung verhindert werden kann. Jetzt sind die
Parlamentarier gefordert, im Gesetz eine glasklare Regelung zu
schaffen, die neue Frühverrentungsanreize ausschließt. Denkbar wäre
eine Stichtagsregelung, die verhindert, dass künftig Betriebe ihre
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schon mit 61 in die
Arbeitslosigkeit und dann mit 63 in die Rente schicken können.

Vorgesehen ist auch, dass die Nachweise über Zeiten des Bezugs von
Arbeitslosengeld auch über eine eidesstattliche Erklärung der oder
des Rentenversicherten erfolgen können. Auch hier besteht Bedarf für
eine klarere gesetzliche Regelung. Zumindest müssen die
Voraussetzungen geschaffen werden, eine solche Erklärung nachprüfen
zu können.“

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