„Das ist eine gute und wichtige Entscheidung für die 
öffentliche Weiterbildung in Deutschland.“ Mit diesen Worten 
kommentiert der Vorsitzende des Deutschen Volkshochschul-Verbandes 
(DVV), Martin Rabanus, die gemeinsame Initiative der 
Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, wonach der Bund auf die 
geplante Neuregelung der Umsatzsteuer auf Bildungsleistungen 
verzichtet. Damit bleibt es bei der bisherigen gesetzlichen Regelung.
Die Träger der öffentlich geförderten Weiterbildung gehen davon aus, 
dass damit die drohende Steuerbelastung von weiten Teilen ihres 
Angebots abgewendet ist.
   „Wir freuen uns über die große Wertschätzung für die öffentliche 
Weiterbildung, die in den vergangenen Wochen vielfach zum Ausdruck 
gekommen ist“, sagt Martin Rabanus. „Und wir sind froh, dass der 
Zugang zur Weiterbildung niederschwellig bleibt – gerade in Zeiten 
großer gesellschaftlicher Veränderungen und den damit verbundenen 
Bildungsaufgaben.“
   Mit dem Verzicht auf eine gesetzliche Neuregelung bleiben 
„Vorträge, Kurse und andere Veranstaltungen wissenschaftlicher oder 
belehrender Art“ in Volkshochschulen und anderen gemeinnützigen 
Einrichtungen weiterhin von der Umsatzsteuer befreit. Die 
Beibehaltung dieser allgemein gefassten Befreiungsnorm ist ein 
zentrales Anliegen der Weiterbildungsträger. Denn sie bildet die 
Grundlage für den steuerfreien Zugang zu gemeinwohlorientierter 
Allgemeinbildung. Damit gemeint sind Angebote, die Menschen dazu 
befähigen, am sozialen, politischen oder wirtschaftlichen Leben 
teilzunehmen, die sie darin unterstützen, eine ehrenamtliche 
Tätigkeit auszuüben oder sich in wirtschaftlichen Fragen, kulturell 
oder sprachlich, zu politischen Themen oder im Interesse ihrer 
Gesundheit weiterzubilden.
   „Lebenslanges Lernen ist eben kein reines Freizeitvergnügen“, 
betont der DVV-Vorsitzende. „Es ermöglicht Erwachsenen jeden Alters, 
sich Wissen anzueignen, um sich in der Welt zurechtzufinden, 
Veränderungen zu begreifen und das eigene Leben selbstbestimmt zu 
gestalten.“
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