– Zahl der Widersprüche und Klagen im Jahr 2018 gesunken –
Widerspruchsquote in gemeinsamen Einrichtungen bei maximal 2,5
Prozent
Im Jahr 2018 wurden im Rechtsbereich des SGB II 600.000
Widersprüche und 105.100 Klagen eingereicht. Das waren 39.000
Widersprüche bzw. 6.400 Klagen weniger als im Jahr 2017. Im selben
Zeitraum ist auch die Zahl der Regelleistungsberechtigten um 262.000
auf 5,8 Millionen gesunken.
Widerspruchs- und Klagequoten gering
Die Quote für Widersprüche und Klagen kann nur für die 302
gemeinsamen Einrichtungen – also Jobcenter, die von der BA und der
Kommune in gemeinsamer Trägerschaft verantwortet werden – ermittelt
werden. Im Jahr 2018 haben diese 20,3 Millionen Leistungsbescheide
versandt. Dagegen wurden 498.000 Widersprüche und 84.600 Klagen
eingereicht. Rechnerisch wurde somit gegen maximal 2,5 Prozent der
Bescheide Widerspruch eingelegt. Das hängt damit zusammen, dass gegen
einen Bescheid auch mehrere Widersprüche eingelegt werden können. Die
Quote ist deswegen überzeichnet. Gegen 0,4 Prozent der Bescheide
wurde geklagt.
Gründe für Widersprüche und Klagen
Daten zu Widerspruchsgründen liegen für alle Jobcenter – also
sowohl für die gemeinsamen Einrichtungen mit BA-Beteiligung als auch
für die kommunalen Jobcenter – vor. Rund ein Fünftel der Widersprüche
richtet sich gegen Aufhebungs- und Erstattungsbescheide. Diese
Bescheide werden verschickt, wenn etwa Einkommen in wechselnder Höhe
anfällt und der Leistungsanspruch nachberechnet werden muss. Gegen
diese Bescheide werden die meisten Widersprüche eingelegt.
Auf den Plätzen zwei und drei folgen Bescheide zur Anrechnung von
Einkommen und Vermögen sowie für bewilligte Kosten der Unterkunft.
Gründe hierfür sind vor allem die äußerst komplexe und detaillierte
Gesetzeslage und die zum Teil unterschiedliche Rechtsprechung in den
Bundesländern. Die Widersprüche gegen Sanktionen sind mit einem
Anteil von sieben Prozent relativ gering.
Auch Klagen werden am häufigsten gegen Aufhebungs- und
Erstattungsbescheide eingereicht. Es folgen Klagen gegen bewilligte
Kosten der Unterkunft und die Anrechnung von Einkommen sowie. Klagen
gegen Sanktionen sind mit einem Anteil von vier Prozent eher selten.
Erledigte Widersprüche und Klagen
Die Jobcenter haben im letzten Jahr über rund 611.800 Widersprüche
entschieden. Nahezu zwei Drittel aller Widersprüche wurden im
vergangenen Jahr durch die Jobcenter zurückgewiesen oder durch Kunden
zurückgezogen. Rund 214.000 Widersprüchen wurde ganz oder teilweise
stattgegeben. Davon führten bei knapp 40 Prozent nachgereichte
Unterlagen, die den Jobcenter bislang nicht vorlagen, zu einer neuen
Entscheidung. Bei einem Drittel der Stattgaben – nicht aber einem
Drittel der Widersprüche – wurde die Entscheidung verändert, weil das
Gesetz fehlerhaft angewendet wurde.
Im letzten Jahr wurden rund 110.300 Klagen abgeschlossen. Rund 60
Prozent wurden abgewiesen oder vom Kläger zurückgenommen, 40 Prozent
der Klagen führten zu einer neuen Entscheidung. Die meisten werden
ohne Urteil erledigt – häufig deswegen, weil bislang fehlende
Unterlagen im Klageverfahren nachgereicht werden. Von den 110.300
abgeschlossenen Klagen wurden nur 8,5 Prozent mit Urteil oder
Beschluss stattgegeben.
Weitere statistische Informationen unter: Widersprüche und Klagen
SGB II
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