Wenn hohe Anwalts- und Gerichtskosten zur unüberwindbaren Hürde werden. Hohe Anwalts- und Gerichtskosten sind nach Befürchtungen des BSZ e.V. zu ein

Wenn hohe Anwalts- und Gerichtskosten zur unüberwindbaren Hürde werden.   Hohe Anwalts- und Gerichtskosten sind nach Befürchtungen des BSZ e.V. zu ein
 

Hohe Anwalts- und Gerichtskosten sind nach Befürchtungen des BSZ e.V. zu einer Hürde geworden, Rechtsansprüche notfalls auch vor Gericht durch zu setzen. Vor allem Haushalte mit mittlerem Einkommen ohne private Rechtsschutzversicherung sind betroffen. Zwar hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt gemahnt, der grundgesetzlich garantierte gleiche Zugang zum Recht dürfe nicht auf der Finanzierungsseite in Gefahr geraten. Das würde in der Praxis bedeuten, dass sich jeder Bürger notfalls den Gang vor Gericht leisten kann, ohne eine Privatinsolvenz zu riskieren. Tatsächlich ist es jedoch so, dass viele Ansprüche in Deutschland mittlerweile nicht mehr gerichtlich durchgesetzt werden, weil die Betroffenen schlichtweg die Kosten nicht aufbringen können. Zumal es auch nie zu 100% sicher ist, ob die gerichtliche Auseinandersetzung letztlich Erfolg hat.

• Unterliegt man im Verfahren, verliert man nicht nur seine Forderung und hat zudem die Prozesskosten beider Seiten zu tragen. Auch wenn man gewinnt, kann man leer ausgehen wenn die unterlegene Partei zwischenzeitlich in Vermögensverfall gerät. Sogar für die Gerichtskosten und die Kosten des eigenen Anwaltes haftet man dann als sogenannter Zweitschuldner.

• Wer solche Beträge nicht aufbringen kann, für den bleibt nur der Verzicht auf seine berechtigten Ansprüche kritisiert man bei dem BSZ e.V.

Das trifft immer für den zu, dessen Rechtsschutzversicherung keine Deckungszusage geben will und die Gewährung von Prozesskostenhilfe aus irgendwelchen Gründen nicht in Betracht kommt.

Risiko abtreten, Chancen teilen

Die Aussicht auf langwierige und risikoreiche Prozesse schreckt häufig Geschädigte ab, ihr Recht geltend zu machen. Gerade in der Finanz- und Versicherungsbranche ist die Zahl geschädigter Anleger, die aus Furcht vor riskanten Gerichtsverfahren gegen renommierte Unternehmen den doch meist beträchtlichen finanziellen Schaden einfach hinnehmen, hoch. Doch das muss nicht sein:

Die Lösung heißt Prozesskostenfinanzierung!

Bei der Prozesskostenfinanzierung treten Klienten das Kostenrisiko an die Prozesskostenfinanzierer ab und im Gegenzug beteiligen sie ihn zu einem vereinbarten Prozentsatz im Erfolgsfall.

Zur Vorbereitung der Prozessfinanzierungsanfrage und des eventuell folgenden Prozessfinanzierungsvertrages beauftragen Sie einen BSZ Anlegerschutzanwalt mit einem Fragebogen den Sachverhalt in gedrängter Form zu skizzieren. Mitunter kann auch der Entwurf einer Klageschrift erforderlich werden. Die Möglichkeit einer Finanzierung ist an einen Mindeststreitwert der von Fall zu Fall variieren kann gebunden.

Wollen Sie einen Rechtsanspruch gegenüber einem Dritten geltend machen, ohne selbst das Kostenrisiko zu tragen? Die Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft nimmt Ihnen das Risiko ab!

Stellen Sie uns einfach ihre Finanzierungsanfrage.

• Die Prozessfinanzierungsgesellschaft übernimmt für Sie das gesamte Prozesskostenrisiko.
• Sie erhalten die Chance, Ihren Rechtsanspruch ohne finanzielles Risiko einzuklagen.
• Sie beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös.
• Sie haben mit der Prozessfinanzierungsgesellschaft einen starken und finanzkräftigen Partner an Ihrer Seite.
• Wir kämpfen für Sie mit unabhängigen Partnern und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzkräftigen „Gegnern“
• Für Fördermitglied der „BSZ® e.V. Interessengemeinschaft Solidar-Service“ kostenlose Prüfung und Beurteilung Ihres Finanzierungsantrags.

Der BSZ e.V. bietet seinen Fördermitgliedern über BSZ Vertrauensanwälte kostenlos die Prüfung von Schadensersatzansprüchen und die Durchführung erster außergerichtlicher Schritte.

Der BSZ e.V. und seine Partner verfügen über ein Netzwerk von Top-Rechtsanwälten in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein. Die enge Kooperation mit Rechtsexperten ermöglicht es, Rechtsansprüche rasch und effizient zu prüfen und die Erfolgsaussichten in einem möglichen Gerichtsverfahren auszuloten.

Prinzipiell gilt: Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das geringste Risiko

Bei folgenden Problemen können Sie wegen einer Prozessfinanzierung anfragen:

• Kapitalanlageverluste
• Versicherungsstreitigkeiten
• Lebensversicherungen
• Fondsverluste
• Schadensersatz bei Personenschäden
• Falschberatung durch Banken
• Fehlberatung durch Rechtsanwälte

Der BSZ® e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice können Sie online beitreten. Sie unterstützen die BSZ® e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice mit einem einmaligen Förderbeitrag, dessen Höhe Sie selbst bestimmen können, wobei der Mindestbetrag von 150,00 nicht unterschritten werden darf.

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