Das höchste Risiko, einen Arbeitsunfall zu erleiden, trugen im
Jahr 2018 Beschäftigte in Bauberufen wie Maurer, Zimmerleute oder Steinmetze.
Auf eintausend Vollarbeiter wurden in diesen Berufen 138 meldepflichtige
Arbeitsunfälle registriert. Ebenfalls mit einem hohen Gefährdungspotenzial
arbeiten Beschäftigte in der Abfallentsorgung – 108 meldepflichte Arbeitsunfälle
pro tausend Vollarbeiter – und Lokomotivführer und -führerinnen (100). Zu diesen
Ergebnissen kommt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) in ihrer
neuen Broschüre „Arbeitsunfallgeschehen 2018“.
Bei einer Unfallquote von 94 liegen Ausbaufachkräfte, das sind Dachdecker,
Boden-, Fliesenleger aber auch Stuckateure und Glaser. Es schließen sich an:
Berufe der Nahrungsmittelverarbeitung wie Beschäftigte im Bäcker-, Konditor- und
Fleischereigewerbe mit einer Unfallquote von 89. Weitere Quoten: Beschäftigte
im Berufssport kamen auf 80 meldepflichtige Arbeitsunfälle je 1000
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Beschäftigte, die mobile Anlagen bedienen,
wie Gabelstapler, Erdbewegungsmaschinen und Kräne auf 77 und die Bergleute auf
67.
Zu den Tätigkeiten mit relativ geringem Risiko gehören Büro- und
Sekretariatskräfte mit einer Quote von 4 aber auch Kellner/ Kellnerinnen (12)
und Friseure/Friseurinnen (10). Führungskräfte, Hochschullehrkräfte und
Fachleute in der Softwareentwicklung mussten aufgrund der geringen
Stichprobengröße von der Auswertung ausgeschlossen werden. Das spricht
gleichzeitig für ein relativ geringes Unfallrisiko dieser Berufsgruppen.
Berufsgenossenschaften und Unfallkassen unterstützen Betriebe und Organisationen
bei der Prävention von Arbeits- und Wegeunfällen. Sie sind Ansprechpartner für
die Gefährdungsbeurteilung und geben mit der Präventionskampagne kommmitmensch
Tipps, wie Betriebe eine nachhaltige Präventionskultur schaffen können.
Berechnungsgrundlagen
Um valide Angaben über das Unfallrisiko in einem bestimmten Beruf machen zu
können, bedarf es passender Referenzzahlen über die Anzahl der Beschäftigten und
die geleisteten Arbeitszeiten. Da diese Angaben nicht eigenständig von der
gesetzlichen Unfallversicherung erhoben werden können, mussten für diese
Auswertung externe Angaben herangezogen werden.
Die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten geht auf Angaben der
Bundesagentur für Arbeit zurück. Die Angaben wurden mit Stichtag 30.06.2018 in
die Berechnungen einbezogen. Saisonale Schwankungen der Beschäftigtenzahlen
finden demnach keine Berücksichtigung.
Da in den verschiedenen Berufen unterschiedliche Arbeitszeiten vorherrschen und
diese maßgeblich für die betrachtete „Zeit unter Risiko“ ist, wurden über die
Beschäftigtenzahlen hinaus die gewöhnlich geleistete Wochenarbeitszeit aus der
von Eurostat herausgegebenen Erwerbstätigenrechnung herangezogen. Demnach betrug
die durchschnittliche tatsächlich geleistete Wochenarbeitszeit 34,3 Stunden –
wobei deutliche geschlechtsspezifische Unterschiede vorliegen. Männer arbeiteten
durchschnittlich 38,0 Stunden und Frauen 30,3 Stunden.
Weitere Informationen
Die Broschüre „Arbeitsunfallgeschehen 2018“ liefert umfangreiches Zahlenmaterial
zu den Ursachen und Bedingungen von Arbeitsunfällen und den Unfallfolgen. Mehr
Informationen zu den Unfallquoten in verschiedenen Berufen bietet das Kapitel
6.2: http://ots.de/A4Mmgf
Informationen zur Präventionskampagne kommmitmensch unter www.kommmitmensch.de.
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Stefan Boltz
Pressesprecher
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
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