Das ist doch wirklich mal eine richtungsweisende
Entscheidung. Ein Urteil, das auch ohne juristischen Sachverstand und
ohne Stirnrunzeln nachvollzogen werden kann: Angekommen ist man dann,
wenn die Tür aufgeht. Wer noch stundenlang nach der sowieso schon
verspäteten Landung im Flugzeug geschmort hat, während der
Anschlussflug zur Startbahn rollt, weiß, was das heißt und bekommt
nun leichter eine Entschädigung. Nicht freuen werden sich die
Airlines. Der Himmel ist seit Jahren schwer umkämpft, die Margen
schrumpfen. Vielleicht setzen deshalb viele Gesellschaften schon
heute auf eine Zermürbungsstatik, wenn es um Entschädigungen für
Flugausfälle und Verspätungen geht. Selbst, wenn alle Voraussetzungen
unbestritten gegeben sind, wird die Bearbeitungszeit gern über Monate
gezogen. Mittlerweile gibt es eine ganze Reihe von
Online-Plattformen, auf denen sich Juristen ausschließlich mit dem
Eintreiben von Entschädigungen bei Fluggesellschaften beschäftigen.
Gerade beim Reklamationsmanagement haben viele Airlines offenbar
erheblichen Nachholbedarf. Allerdings steht zu befürchten, dass sie
nun auf andere Tricks verfallen, das EuGH-Urteil aufzuweichen. Etwa
die Flugzeiten auf dem Papier künstlich zu verlängern, sodass schon
von vorne herein ein komfortabler Zeitpuffer entsteht, der
andererseits kurze Umstiegszeiten für Passagiere nahezu unmöglich
macht.
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