Weser-Kurier: Kommentar von Elke Gundel zum Urteilüber das Ausländerwahlrecht

Soll jedes Bundesland, also in der Praxis jede
Länderregierung, die sich ja auf eine parlamentarische Mehrheit
stützt, selbst festlegen, von wem sie vermittelt über den Landtag
gewählt werden kann und von wem nicht? Dadurch würde der Sinn des
Wählens auf den Kopf gestellt. Denn schließlich sollen sich die
Wähler ihre Regierung aussuchen, nicht umgekehrt. Und sicher ist:
SPD, Grüne und Linke, die den bremischen Gesetzentwurf mitgetragen
haben, hatten dabei auch ihre jeweiligen Chancen in den
Bevölkerungskreisen im Blick, auf die das Wahlrecht hierzulande
ausgedehnt werden sollte. Für grundlegende Staatsprinzipien wie das
Wahlrecht müssen bundesweit dieselben Regeln gelten. Nur das – ein
politischer Kompromiss auf Bundesebene – stellt sicher, dass das
Ergebnis vom überwiegenden Teil der Bevölkerung akzeptiert wird.

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