Das Grundgesetz lässt sich nicht missverstehen,
jedenfalls ganz bestimmt nicht in diesem einen Satz des Artikel 38
über die Abgeordneten des Deutschen Bundestages: „Sie sind Vertreter
des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur
ihrem Gewissen unterworfen.“ Insofern kann sich Volker Kauder gehackt
legen. Der Vorsitzende der Unionsfraktion droht Abgeordneten, die in
der Griechenland-Frage gegen die Linie der Bundesregierung stimmen,
sie zu entmachten. „Die Fraktion entsendet die Kollegen in
Ausschüsse, damit sie dort die Position der Fraktion vertreten“,
begründet er den versuchten Verfassungsbruch. „Das hat auch mit dem
Korpsgeist zu tun, den eine gute Truppe haben sollte.“ An Aufträge
oder Weisungen von Volker Kauder ist aber eben kein Abgeordneter
gebunden – und an einen Korpsgeist erst recht nicht. Die Fraktion als
Truppe, diese Wortwahl sagt viel über das Demokratieverständnis von
Volker Kauder aus.
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